IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle

Den gesamten Verwaltungsvorgang zur neuen Leitentscheidung:
Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle [#199813]
Datum
8. Oktober 2020 13:50
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gesamten Verwaltungsvorgang zur neuen Leitentscheidung: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199813/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidun…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle [#199813]
Datum
10. November 2020 11:00
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle“ vom 08.10.2020 (#199813) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199813/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 10. November 2020, dass Ihre oben näher bezeichnete Informationsfrei…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle [199813]
Datum
13. November 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
25,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 10. November 2020, dass Ihre oben näher bezeichnete Informationsfreiheitsanfrage noch nicht beantwortet worden sei, überrascht mich, weil ich ein entsprechendes Antwortschreiben bereits am 6. November 2020 zur Poste gegeben habe. Ich hoffe, dass Sie dieses Schreiben inzwischen erreicht hat. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in tatsächlich ist Ihr Antwortschreiben postalisch bei mir erst nach Versand der o.g. M…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfragen: Verwaltungsvorgang Leitentscheidung Braunkohle [199813] [#199813]
Datum
13. November 2020 14:32
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in tatsächlich ist Ihr Antwortschreiben postalisch bei mir erst nach Versand der o.g. Mail eingetroffen. Ich danke daher und bitte um Entschuldigung. Sie weisen darauf hin, dass der Vorgang nach dem Ressortprinzip nicht bei Ihnen "geführt" wird. Liegt er denn in Ihrem Hause auch nicht vor (bspw. in Kopie oder Abschrift)? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199813/