IFG-Antrag

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Die monatlichen Neuzulassungen von M1-Fahrzeugen zur Personenbeförderung
nach Segmenten, Fabrikaten, Modellen, Herstellern, Typen, Handelsnamen,
technischen Angaben und CO2-Werten der Berichtsjahre 2013 bis 2019 (oder soweit aktuell verfügbar) in einem maschinenlesbaren Format. Der Datensatz sollte folgende Angaben beinhalten:
Berichtsjahr, Berichtsmonat, Fabrikat-Code, Fabrikat-Text, Segment-Code, Segment-Text, Modell-Code, Modell-Text, Hersteller-Schlüssel-Nr., Hersteller-Text, Typ-Schlüssel-Nr., Typ-Text, Handelsname, Gruppe Kraftstoff- oder Energiequelle, Motorleistung in kW, Hubraum in cm3, Durchschnittlicher CO2-Wert in g/km, Emissionsgruppe und Anzahl der Fahrzeuge (Summenfeld).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die monatlichen Neu…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag [#171952]
Datum
11. Dezember 2019 20:51
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die monatlichen Neuzulassungen von M1-Fahrzeugen zur Personenbeförderung nach Segmenten, Fabrikaten, Modellen, Herstellern, Typen, Handelsnamen, technischen Angaben und CO2-Werten der Berichtsjahre 2013 bis 2019 (oder soweit aktuell verfügbar) in einem maschinenlesbaren Format. Der Datensatz sollte folgende Angaben beinhalten: Berichtsjahr, Berichtsmonat, Fabrikat-Code, Fabrikat-Text, Segment-Code, Segment-Text, Modell-Code, Modell-Text, Hersteller-Schlüssel-Nr., Hersteller-Text, Typ-Schlüssel-Nr., Typ-Text, Handelsname, Gruppe Kraftstoff- oder Energiequelle, Motorleistung in kW, Hubraum in cm3, Durchschnittlicher CO2-Wert in g/km, Emissionsgruppe und Anzahl der Fahrzeuge (Summenfeld).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171952 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr gezeigtes Interesse an den Statistiken des Kraft…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag [#171952] Az.: 321-130-8825-19
Datum
12. Dezember 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr gezeigtes Interesse an den Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zur Zeit ist das Interesse an unseren Statistiken besonders groß. Daher kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen. Ihre E-Mail habe ich vorgemerkt, sie wird schnellstmöglich bearbeitet. Für Ihre Geduld bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund terminierten Auftragsarbeiten, konnte Ihre Anfrage noch nicht abschließend …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag [#171952] Az.: 321-130-8825-19
Datum
10. Januar 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund terminierten Auftragsarbeiten, konnte Ihre Anfrage noch nicht abschließend bearbeitet werden. Daher kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für Ihre Geduld bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag [#171952] Az.: 321-130-8825-19
Datum
17. Januar 2020 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
WIDERSPRUCH GEGEN BESCHEID ZUM IFG-ANTRAG (321-130/8825-19) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widersp…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
WIDERSPRUCH GEGEN BESCHEID ZUM IFG-ANTRAG (321-130/8825-19)
Datum
14. Februar 2020
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch zu Ihren Bescheid vom 17.01.2020 zu den von mir mit Bezug auf das IFG/UIG/VIG angeforderten Daten ein. Ich kann leider nicht nachvollziehen, inwiefern die Bereitstellung der von mir angeforderten Daten bei Ihnen einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten verursachen soll. Wie sie mir zurecht mitteilen, stellen Sie bereits einzelne Daten auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Nur nicht in der von mir angeforderten Kombination und in der von mir gewünschten Aggregationse-bene. M. E. müssen Sie nur eine neue Datenbankabfrage durchführen. Bitte begründen Sie mir den hohen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten. Ersatzweise stelle ich einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG auf alle bei Ihnen bereits vorliegenden Daten bzw. Rohdaten zu den monatlichen Neuzulassungen von Personenkraftwagen für die Be-richtsjahre 2013 bis 2019 (oder soweit aktuell verfügbar) in einem maschinenlesbaren Format. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch zu Ihren Bescheid vom 17.01.2020 zu den von mir mit Bez…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#171952] Az.: 321-130-8825-19 [#171952]
Datum
17. Februar 2020 20:13
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit lege ich Widerspruch zu Ihren Bescheid vom 17.01.2020 zu den von mir mit Bezug auf das IFG/UIG/VIG angeforderten Daten ein. Den Widerspruch habe ich Ihnen auch per Post gesendet. Ich kann leider nicht nachvollziehen, inwiefern die Bereitstellung der von mir angeforderten Daten bei Ihnen einen hohen Verwaltungsaufwand und damit hohe Kosten verursachen soll. Wie sie mir zurecht mitteilen, stellen Sie bereits einzelne Daten auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Nur nicht in der von mir angeforderten Kombination und in der von mir gewünschten Aggregationsebene. M. E. müssen Sie nur eine neue Datenbankabfrage durchführen. Bitte begründen Sie mir den hohen Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten. Ersatzweise stelle ich einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG auf alle bei Ihnen bereits vorliegenden Daten bzw. Rohdaten zu den monatlichen Neuzulassungen von Personenkraftwagen für die Berichtsjahre 2013 bis 2019 (oder soweit aktuell verfügbar) in einem maschinenlesbaren Format. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171952

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Widerspruch, welcher im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG - Aktenzeichen…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag [#171952] Az.: 321-130-8825-19 [#171952]
Datum
5. März 2020 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Widerspruch, welcher im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG - Aktenzeichen 321-130-8825-19 - bei uns eingegangen ist, wurde an die Rechtsabteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes, abgegeben. Diese wird sich unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen