IFG-Antrag: Die Akte Tech4Germany

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- alle Informationen, die der Tech4Germany gUG zur Verfügung gestellt worden sind (Präsentationen, Unterlagen, Reden, Daten)
- vollständige Akten und Kommunikationsvorgänge zur Tech4Germany gUG und ihren Projekten, insbesondere aber nicht ausschließlich Emails, SMS, Briefe, Faxe, Belege, Abrechnungen, Kalendereinträge, Protokolle, Aufzeichnungen , Teilnehmerlisten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    440,00 Euro
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Informatione…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Die Akte Tech4Germany [#170708]
Datum
20. November 2019 02:52
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Informationen, die der Tech4Germany gUG zur Verfügung gestellt worden sind (Präsentationen, Unterlagen, Reden, Daten) - vollständige Akten und Kommunikationsvorgänge zur Tech4Germany gUG und ihren Projekten, insbesondere aber nicht ausschließlich Emails, SMS, Briefe, Faxe, Belege, Abrechnungen, Kalendereinträge, Protokolle, Aufzeichnungen , Teilnehmerlisten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Schreiben vom 8.12.2…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708]
Datum
19. Dezember 2019 01:38
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Schreiben vom 8.12.2019, eingegangen am 18.12.2019, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Ich bin mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden, Drittbeteiligungsverfahren müssen nicht durchgeführt werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Gebühren für die Anfrage erwarten. Ich halte an meinem Antrag fest und erwarte eine fristgerechte und vollständige Beauskunftung meines Antrages. Ich wünsche zusätzlich auch eine Auskunft, welch wichtiger Grund vorgelegen hat, meinem Wunsch nach elektronischer Kommunikation nicht zu entsprechen. Ihr Postweg hat offenbar 9 Tage innerhalb Berlins betragen, diese Zeit fehlt Ihnen für die Bearbeitung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170708
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsan…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708]
Datum
11. Januar 2020 17:18
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Die Akte Tech4Germany“ vom 20.11.2019 (#170708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170708 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Die Akte Tech4Germany“ [#170708] [#170708]
Datum
11. Januar 2020 17:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170708 Mein IFG-Antrag ist bis heute nicht beschieden, die gesetzliche Frist lief dafür am 24.12.2019 ab. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 170708.pdf - 2019-12-18_1-20191218_bundeskanzleramt_vor-diesem-hintergrund-und-zur-vermeidung-unnotigen-verwaltungs-und-kosten_ck4bggkfhz0ke0e7346h8fo5e.pdf Anfragenr: 170708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170708
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Januar 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
642,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708] Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meines Antrages vom…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ref. 131 Az. 13 IFG-02814-In 2019/NA 283 [#170708]
Datum
8. April 2020 10:35
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meines Antrages vom 20. November 2019 teilte mir das Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit folgendes mit: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-735/001 II#0160 "aufgrund Ihrer Bitte um Vermittlung vom 11. Januar 2020 bei Ihrem IFG -Antrag an das Bundeskanzleramt vom 20. November 2019 habe ich die informationspflichtige Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese teilte mir jetzt mit, dass Ihr Antrag mit Datum vom 20. Februar 2020 abschließend beschieden wurde." Ich habe allerdings weder postalisch noch elektronisch einen Bescheid oder Informationszugang zu den Akten erhalten. Bevor ich nun die nächste Schritte ergreife, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben noch einmal zu prüfen, ob ein Postausgang stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 170708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170708 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>