IFG-Antrag: Domains

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- eine Liste aller Domains, die von der Domainverwaltung VM I 6 verwaltet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung (§ 8 eGovG) und falls möglich, in einem maschinenlesbaren Format (CSV, Excel, XML etc)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste aller Domains…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Domains [#220841]
Datum
21. Mai 2021 23:13
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Domains, die von der Domainverwaltung VM I 6 verwaltet werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung (§ 8 eGovG) und falls möglich, in einem maschinenlesbaren Format (CSV, Excel, XML etc)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 220841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.05.2021, Domains,Az.: #220841 - mein Zeichen Z I 5-i-251/21 Sehr Ant…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: [EXTERN]IFG-Antrag: Domains [#220841]
Datum
18. Juni 2021 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.05.2021, Domains,Az.: #220841 - mein Zeichen Z I 5-i-251/21 Sehr Antragsteller/in die Offenlegung der Liste aller von der Domainverwaltung im Bundesverwaltungsamt verwalteten Domains wäre geeignet einen Angriff auf die Informationstechnik des Bundes zu erleichtern und kann damit nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit des Bundes haben. Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 IFG steht daher nach obergerichtlicher Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Beschluss vom 25.08.2020, Az.: 15 A 4036/19, der absolute Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 lit. c). IFG entgegen. Von einer Übersendung der angefragten Liste sehe ich deshalb ab. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie den Erlass eines formellen Bescheides in der Sache mit Zustellung an Ihre Postanschrift wünschen. Mit freundlichen Grüßen