IFG-Antrag: Komplette Geschäftsordnung sowie Unterlagen bezgl. Bearbeitung von Beschwerden

(Möglichst in elektronischer Form)

- Die komplette Geschäftsordnung des BMWi
- Alle sonstigen Dokumente/Anweisungen/Unterlagen zur Behandlung und Bearbeitung von Beschwerden (Dienst/Fachaufsichtsbeschwerden, sonstige Beschwerden nach Artikel 17 GG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Möglichst in elekt…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag: Komplette Geschäftsordnung sowie Unterlagen bezgl. Bearbeitung von Beschwerden [#170203]
Datum
11. November 2019 10:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Möglichst in elektronischer Form) - Die komplette Geschäftsordnung des BMWi - Alle sonstigen Dokumente/Anweisungen/Unterlagen zur Behandlung und Bearbeitung von Beschwerden (Dienst/Fachaufsichtsbeschwerden, sonstige Beschwerden nach Artikel 17 GG)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage vom 11.11.19 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in sehen Sie bitte…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.11.19 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Dezember 2019 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehen Sie bitte die angefügten pdf-Dokumente. Mit freundlichen Grüßen