IFG-Antrag: Korrespondenz mit DFB/FIFA bezüglich Fußball-WM in Katar

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche Korrespondenz der Leitungsebene des Bundeskanzleramts (einschließlich Staatsminister, Abteilungsleiter*innen sowie der Stäbe von Kanzlerbüro und Büro des Chef BK) und der an das Bundeskanzleramt angegliederten Beauftragten der Bundesregierung mit Vertretern des Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Weltfußballverbandes FIFA mit Bezug zur geplanten Fußballweltmeisterschaft in Katar.
Angefragt werden sowohl der Schriftverkehr, auch digitaler (E-Mails), wie auch die Protokolle von Telefonaten und persönlichen/digitalen Meetings aus dem Zeitraum 1.1.2020 bis 31.3.2021; die Anfrage umfasst auch Korrespondenz/Treffen mit verbandsexterne Personen, die im Auftrag von DFB und FIFA tätig waren.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden mit Ausnahme der Namen von BK'in, Chef BK, Staatsminister und der Beauftragen der Bundesregierung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag: Korrespondenz mit DFB/FIFA bezüglich Fußball-WM in Katar [#217150]
Datum
1. April 2021 10:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Korrespondenz der Leitungsebene des Bundeskanzleramts (einschließlich Staatsminister, Abteilungsleiter*innen sowie der Stäbe von Kanzlerbüro und Büro des Chef BK) und der an das Bundeskanzleramt angegliederten Beauftragten der Bundesregierung mit Vertretern des Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Weltfußballverbandes FIFA mit Bezug zur geplanten Fußballweltmeisterschaft in Katar. Angefragt werden sowohl der Schriftverkehr, auch digitaler (E-Mails), wie auch die Protokolle von Telefonaten und persönlichen/digitalen Meetings aus dem Zeitraum 1.1.2020 bis 31.3.2021; die Anfrage umfasst auch Korrespondenz/Treffen mit verbandsexterne Personen, die im Auftrag von DFB und FIFA tätig waren. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden mit Ausnahme der Namen von BK'in, Chef BK, Staatsminister und der Beauftragen der Bundesregierung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Martin Rücker Anfragenr: 217150 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundeskanzleramt
Bescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
25. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen