IFG-Antrag: Kostenaufstellung der AStA-Druckerei

... eine Kostenaufstellung der Einnahmen der AStA-Druckerei, die unter den Haushaltsposten "Erlöse aus Druckaufträgen" fallen. Aufgeschlüsselt nach studentischer Gruppierung, Umfang der Leistung und dem entsprechenden Preis der Druckaufträge, aus den letzten drei Jahre und des laufenden Jahres, sofern bereits vorhanden.
... eine Aufstellung des Reingewinns oder -verlustes, den die AStA-Druckerei erwirtschaftet hat für die letzten drei Jahre.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ... e…
An AStA der Universität Bremen Details
Von
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Betreff
IFG-Antrag: Kostenaufstellung der AStA-Druckerei [#26590]
Datum
14. Februar 2018 20:55
An
AStA der Universität Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
... eine Kostenaufstellung der Einnahmen der AStA-Druckerei, die unter den Haushaltsposten "Erlöse aus Druckaufträgen" fallen. Aufgeschlüsselt nach studentischer Gruppierung, Umfang der Leistung und dem entsprechenden Preis der Druckaufträge, aus den letzten drei Jahre und des laufenden Jahres, sofern bereits vorhanden. ... eine Aufstellung des Reingewinns oder -verlustes, den die AStA-Druckerei erwirtschaftet hat für die letzten drei Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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AStA der Universität Bremen
IFG Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in da wir der Auffassung sind, dass wir gesetzlich nur dazu verpflichtet s…
Von
AStA der Universität Bremen
Betreff
IFG Anfrage
Datum
12. März 2018 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da wir der Auffassung sind, dass wir gesetzlich nur dazu verpflichtet sind IFG Anfragen von Personen zu beantworten, deren Identität wir kennen und bestätigen können bitten wir Sie darum sich auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen