IFG-Antrag Schulstatistik

Unterlagen in vorzugsweise digitaler Form, aus denen hervorgeht, wie die durchschnittlichen Abiturnoten an den Münsteraner Schulen in den Jahren 2019, 2009 und 1999 gewesen sind, aufgegliedert nach den einzelnen Schulen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
20. November 2019 17:56
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in vorzugsweise digitaler Form, aus denen hervorgeht, wie die durchschnittlichen Abiturnoten an den Münsteraner Schulen in den Jahren 2019, 2009 und 1999 gewesen sind, aufgegliedert nach den einzelnen Schulen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170742 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019. Bei der Erhebung der amtlichen Schulda…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
4. Dezember 2019 14:02
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
05_NRW_AmtlicheSchuldaten_2019-384.xlsx
14,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019. Bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten handelt es sich um eine koordinierende Länderstatistik, die der Landesbetrieb IT.NRW im Auftrag und nach Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) erhebt, aufbereitet und veröffentlicht. Daten zu Abiturprüfungsergebnissen werden seit dem Schuljahr 2002/03 erhoben. Bis zum Schuljahr 2006/07 (Abgangsjahr 2006) wurden die Abiturprüfungsergebnisse an folgenden Schulformen erhoben: Gesamtschule, Gymnasium, Förderschule Realschule/Gymnasium. Seither erfolgt die Erhebung der Abiturprüfungsergebnisse an den folgenden weiteren Schulformen: Freie Waldorfschule, Weiterbildungskolleg, Berufskolleg, Förderschule Berufskolleg. Daten für 1999 liegen daher nicht vor. Die Daten für das Abgangsjahr 2019 (Schuljahr 2019/20) werden voraussichtlich ab März 2020 zur Auswertung zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sind aktuell die von Ihnen angefragten Daten zum Schuljahr 2009/10 verfügbar. Die Auswertung und Tabellierung von Daten zu Abiturnoten auf Einzelschulebene ist nicht Bestandteil der informationellen Grundversorgung der amtlichen Statistik und erfordert deshalb eine kostenpflichtige Sonderauswertung. Entsprechend des aktuellen Leistungs- und Entgeltverzeichnisses LEV NRW sind für eine Darstellung der Abiturprüfungsergebnisse auf Einzelschulebene Kosten in Höhe von 369,- Euro (Schuljahr 2009/10) bzw. 738,- Euro (Schuljahre 2009/10 + 2019/20) inkl. MwSt. zu kalkulieren ( Vgl. https://www.it.nrw/sites/default/files/atoms/files/leistungs_entgeltverzeichnis_lev.pdf ). Sollten Sie mit einer kostenpflichtigen Sonderauswertung einverstanden sein, bitte ich um Ihre formlose Bestätigung der Kostenübernahme z. B. per E-Mail sowie die Übermittlung einer postalischen Adresse für den Rechnungsversand. Im Anhang beigefügt finden Sie die kostenneutralen Datenbestände zu den Abiturprüfungsergebnissen in der kreisfreien Stadt Münster für das Schuljahr 2009/10 auf Schulformebene. Bitte beachten Sie hierbei: Die Schulform „Gemeinschaftsschulen“ ist in der Stadt Münster nicht gegeben, die Schulform „Förderschule Berufskolleg“ kann aus methodischen Gründen für die Stadt Münster und dieses Schuljahr nicht dargestellt werden. Für Rückfragen bin ich gerne unter den unten angegebenen Adressen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Dann stellen Sie mir bitte die kostenneutralen Datenbes…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
11. Dezember 2019 17:55
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Dann stellen Sie mir bitte die kostenneutralen Datenbestände zu den Abiturprüfungsergebnissen in der kreisfreien Stadt Münster für das Schuljahr 2008/09 sowie 2018/19 auf Schulformebene zur Verfügung. Darüber hinaus hätte ich gerne die Darstellung der Abiturprüfungsergebnisse auf Einzelschulebene in Münster für das Schuljahr 2018/19 (das müssten dann ja die letzten verfügbaren Daten sein?). Für die Kosten in Höhe von 369 Euro inkl. MwSt werde ich aufkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170742
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Datenbestellung. Die kostenfrei verfügbaren Dat…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
13. Dezember 2019 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
05_NRW_AmtlicheSchuldaten_2019-384.xlsx
14,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Datenbestellung. Die kostenfrei verfügbaren Daten hatte ich Ihnen mit meiner Mail vom 04.12.2019 bereits zugesandt, der Sicherheit halber habe ich sie Ihnen auch dieser Mail noch einmal beigefügt. Die kostenfreien Daten zum Schuljahr 2018/19 (Abgangsjahr 2018) werde ich für Sie im Fachbereich anfordern. Für die Bestellung der Abiturprüfungsergebnisse auf Einzelschulebene in Münster für das Schuljahr 2018/19 benötige ich von Ihnen lediglich noch eine postalische Rechnungsadresse. Für Rückfragen bin ich gerne auch telefonisch erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail und die Unterlagen. Senden Sie die Rechnung bitte an Pictoriuss…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
13. Dezember 2019 12:37
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail und die Unterlagen. Senden Sie die Rechnung bitte an Pictoriusstraße 23 in << Adresse entfernt >>. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170742
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Ich habe nun die Datenanforderung an den Fa…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
13. Dezember 2019 14:15
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung. Ich habe nun die Datenanforderung an den Fachbereich übergeben. Sobald mir die Daten vorliegen, melde ich mich bei Ihnen zurück. Für Rückfragen bin ich wie gewohnt erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Vertretung für Herrn Schott sende ich Ihnen anliegend die Datenbestände zu den Ab…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
18. Dezember 2019 15:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in Vertretung für Herrn Schott sende ich Ihnen anliegend die Datenbestände zu den Abiturprüfungsergebnissen in der kreisfreien Stadt Münster für die Schuljahre 2009/10 und 2018/19 auf Schulformenebene aus dem Fachbereich. Bezüglich der Kostenkalkulation möchte ich Ihnen eine Rückmeldung aus dem Fachbereich weiterleiten und mitteilen, dass sich die erste Kostenkalkulation auf das Schuljahr 2017/18 bezogen hat. Bei der Datenbereitstellung auf Einzelschulebene für das Schuljahr 2018/19 fallen lediglich Kosten in Höhe von 250,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer (Einzelschulpauschale) und keine gesonderten Personalkosten an. Allerdings sind diese Daten durch ein 5er Rundungsverfahren (siehe Anlage: Informationen zur Rundung als Geheimhaltungsverfahren) geschützt. Sollten Sie diesbezüglich weitere Rückfragen haben, bitte ich Sie, sich direkt schriftlich oder telefonisch mit meiner Vorgesetzten Frau Meral Thoms (Tel.: -2687) in Verbindung zu setzen. Nach Zusage erfolgt die Rechnungsstellung an Sie. Für weitere Rückfragen bin ich gerne auch telefonisch erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail. Fahren Sie bitte weiter fort, die genannten Kosten in Höhe von …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
18. Dezember 2019 17:06
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Mail. Fahren Sie bitte weiter fort, die genannten Kosten in Höhe von 250,00 Euro werde ich übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170742

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Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Sonderauswertung zu den Abiturprüfungsergebnissen der kreisfreien Sta…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: IFG-Antrag Schulstatistik [#170742]
Datum
19. Dezember 2019 15:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Sonderauswertung zu den Abiturprüfungsergebnissen der kreisfreien Stadt Münster für das Schuljahr 2018/19 auf Einzelschulebene mit einem 5er Rundungsverfahren ist erstellt. Aufgrund der Dateigröße erfolgt die Lieferung über eine Cloud (passwortgeschützt). Da unser Mailverkehr auf dem Portal „Frag den Staat“ komplett veröffentlicht wird, kann ich Ihnen den Link und das Passwort auf diesem Weg nicht sicher übermitteln. Bitte senden Sie mir eine Mail von einem privaten Postfach. Ich übermittle Ihnen anschließend an diese Mailadresse den Link zur Cloud. Das Passwort bitte ich Sie, telefonisch bei mir zu erfragen. Grundsätzlich weise ich darauf hin, dass die Richtlinien des Datenschutzes unbedingt einzuhalten sind. Personenbezogene Daten oder Informationen, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen, dürfen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Sollten Sie diesbezüglich weitere Rückfragen haben, bitte ich Sie, sich direkt schriftlich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Rechnung erfolgt über den Postweg. Für weitere Rückfragen bin ich gerne auch telefonisch erreichbar. Mit freundlichen Grüßen

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