[2019-08-28] Information zur Rundung als GeheimhaltungsverfahrenV2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Antrag Schulstatistik

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Information zur Rundung als Geheimhaltungsverfahren Um den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Landesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, werden Daten nur gerundet weitergegeben. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Echtzahlen verwendet. Beim angewandten Rundungsverfahren handelt es sich um eine konventionelle mathematische Methode zur Sicherstellung der statistischen Geheimhaltung, bei der alle Originalfallzahlen und -wertesummen der Statistik auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abgerundet werden. Hinter den gerundeten Werten >= 5 können sich jeweils fünf verschiedene Originalwerte verbergen; eine ausgewiesene Null (0) bedeutet, dass entweder kein Fall vorhanden ist oder die Fallzahl <=2 ist. In der Regel ist auf diese Weise keine Rekonstruktion von Originalwerten zur Einzelperson möglich. In folgender Übersicht sind Originalwerte und veröffentlichte Werte gegenübergestellt: Originalwert 0   1  2  3  4  5   6   7  8    9  10   11   12   1.000  1.001 1.002  1.003   ... Veröffentlichter 0   0  0  5  5  5   5   5 10   10  10   10   10   1.000  1.000 1.000  1.005   ... Wert Die Rundungsmethode verzerrt die Daten in den einzelnen Datenzellen nur geringfügig: die absolute Abweichung von dem Originalwert beträgt maximal +/- 2. Je kleiner die Fallzahl bzw. je tiefer die fachliche oder regionale Differenzierung ist, umso größer kann die relative Abweichung zum (kleinen) Originalwert sein. Die tatsächliche Summe der gerundeten Werte aller Merkmalsausprägungen in einer Zeile oder Spalte kann daher von der ausgewiesenen (gerundeten) Insgesamt-Summe abweichen. Dieser Effekt berührt in keiner Weise die Datenqualität, sondern stellt im Gegenteil eine hohe Datenqualität (d.h. eine geringe absolute Abweichung zum Originalwert) durch die separate Rundung des Insgesamt-Wertes sicher. Die Nachteile des Rundungsverfahrens (leichte Veränderung der Originalwerte, Abweichungen in den (Teil-)summen, hohe relative Verzerrungen bei kleinen Fallzahlen) werden durch die Vorteile aufgewogen: • Zeit- und Kostenersparnis durch geringeren Aufwand gegenüber anderen Geheim- haltungsverfahren wie der Zellsperrung • Weitergabe von Daten auch in sehr tiefer Differenzierung möglich • Geringerer Informationsverlust als bei einer Zellsperrung, da keine Gegensperrung weiterer Zellen notwendig wird
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