IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften
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IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2018
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3. Juli 2018
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"2.6 Alkoholgenuß im Dienst (ggf. raus bzw. überarbeiten!!!)
Der Genuß alkoholischer Getränke jeder Art während des Dienstes oder in den Diensträumen ist den Angehörigen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich verboten.
Für Dienstjubiläen und Beförderungen sind von diesem Verbot Ausnahmen allgemein zugelas- sen.
Näheres ist in den regelmäßigen Rundschreiben der Personalstellen geregelt. Diese sind den Beschäftigten vorzulegen, und die - ggf. erneute - Kenntnisnahme ist mit Datum und Namenszeichen zu bestätigen.
2.7 Annahme von Belohnungen und Geschenken(ggf. raus bzw. überarbeiten!!!)
Die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die den Bediensteten in bezug auf ihr Amt oder ihre Tätigkeit gewährt werden, ist grundsätzlich verboten.
Näheres ist in den regelmäßigen Rundschreiben der Personalstellen geregelt. Diese sind den Beschäftigten vorzulegen, und die - ggf. erneute - Kenntnisnahme ist mit Datum und Namenszeichen zu bestätigen.
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