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IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30275]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Testbehörde
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Testbehörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
30. Mai 2018 21:47
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx01.sachsen-anhalt.de[164.133.154.146] said: 550 5.0.0 <<Name und E-Mail-Adresse>>... User unknown (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 31.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass im Ministerium für Um…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30275]
Datum
8. Juni 2018 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 31.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt keine internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen vorliegen. Information nach § 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Der Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang hinsichtlich des Umganges mit Überlastungsanzeigen und die weitere Antragsbearbeitung sind im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt mit der Speicherung Ihres Namens, Ihrer E-Mail- und Wohnadresse als personenbezogene Daten verbunden. Rechtsgrundlage für den Verarbeitungszweck ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DS-GVO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). Ihr Antrag einschließlich des Verfahrensvorganges wird ein Jahr lang nach Absendung der Entscheidung darüber gespeichert. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; Datenschutzbeauftragter im Ministerium ist Ministerialrat Michael Strampe (Tel: 0391/567-1672; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit freundlichen Grüßen