IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellen …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30286]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Po…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
4. Juni 2018 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“ vom 30.05.2018. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz muss der Antrag die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehören der tatsächliche Vor- und Zuname sowie die konkrete Anschrift. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Derzeit liegen uns noch nicht die für Ihren Antrag notwendigen konkreten Identitätsangaben vor. Bis zur Mitteilung Ihrer tatsächlichen, vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#30286] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. M…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#30286]
Datum
5. Juni 2018 22:40
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 30286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30286] Sehr geehrter Her…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30286]
Datum
18. Juni 2018 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat vom 30.05.2018 zu den aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Im MWVLW existieren weder interne Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Sofern solche Fälle im MWVLW zu verzeichnen sein sollten, würden individuelle Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen