IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freu…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
31. Mai 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freundlichem Gruß
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat für den …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
28. Juni 2018 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat für den Umgang mit Überlastungsanzeigen entsprechende Anwendungshinweise auf dem behördeneigenen SharePoint (Intranet) veröffentlicht. Diese Hinweise beschreiben die allgemeinen Merkmale einer Überlastungssituation und geben Erläuterungen für eine entsprechende Anzeige. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, den Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Behörde über die Überlastungsanzeige zu informieren. Mit freundlichem Gruß
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, genau diese beschriebenen Dokumente im Intranet habe ich angefragt. Bitte übersend…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
28. Juni 2018 16:20
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, genau diese beschriebenen Dokumente im Intranet habe ich angefragt. Bitte übersenden Sie mir diese. Danke. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 30180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freu…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
29. Juni 2018 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freundlichem Gruß
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Filter, auf der SharePoint-Seite ist folgender Text veröffentlicht: „Überlastungsanzeige Ein…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
5. Juli 2018 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, auf der SharePoint-Seite ist folgender Text veröffentlicht: „Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis an die Vorgesetzten über eine potentielle Gefährdung für den Beschäftigten oder die Dienststelle durch eine vorliegende Überlastung. Mit der Überlastungsanzeige weisen Sie den Arbeitgeber darauf hin, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkreten Situation gefährdet ist und Schäden für die eigene Person, Dritte oder den Arbeitgeber zu befürchten sind. Die Überlastungsanzeige ist formlos (unter Nennung von Datum, Name des bzw. der Beschäftigten, Beschreibung der Ursachen für die Überlastungssituation, Beschreibung der konkreten Überlastungsmerkmale und der ggf. zu erwartenden Folgen) über die unmittelbare Vorgesetzte bzw. den unmittelbaren Vorgesetzten und die Abteilungsleitung an die Amtsleitung zu geben. Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Behörde über die Überlastungsanzeige zu informieren.“ Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Filter, auf der SharePoint-Seite ist folgender Text veröffentlicht: „Überlastungsanzeige Ein…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30180]
Datum
5. Juli 2018 08:59
Status
Sehr geehrter Herr Filter, auf der SharePoint-Seite ist folgender Text veröffentlicht: „Überlastungsanzeige Eine Überlastungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis an die Vorgesetzten über eine potentielle Gefährdung für den Beschäftigten oder die Dienststelle durch eine vorliegende Überlastung. Mit der Überlastungsanzeige weisen Sie den Arbeitgeber darauf hin, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkreten Situation gefährdet ist und Schäden für die eigene Person, Dritte oder den Arbeitgeber zu befürchten sind. Die Überlastungsanzeige ist formlos (unter Nennung von Datum, Name des bzw. der Beschäftigten, Beschreibung der Ursachen für die Überlastungssituation, Beschreibung der konkreten Überlastungsmerkmale und der ggf. zu erwartenden Folgen) über die unmittelbare Vorgesetzte bzw. den unmittelbaren Vorgesetzten und die Abteilungsleitung an die Amtsleitung zu geben. Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Behörde über die Überlastungsanzeige zu informieren.“ Mit freundlichen Grüßen