IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30330]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 30. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 30. Mai 201…
Von
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag auf Informationszugang; Ihre E-Mail vom 30. Mai 2018
Datum
7. Juni 2018 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 30. Mai 2018 stellen Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), hilfsweise nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) sowie dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und bitten um Zusendung aktueller interner Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Hierzu möchte ich Sie auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt - Allgemeiner Teil - (GGO.LSA I) vom 4. April 2017 (MBl. LSA 2017, S. 238) hinweisen, die Sie unter folgendem Link einsehen können: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-vv&docid=VVST-VVST000009833 In § 5 GGO.LSA I sind die Führungsgrundsätze für die Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Gemäß § 5 Abs. 1 GGO.LSA I besteht ein wichtiges Ziel der Führung darin, den Bediensteten im Rahmen ihrer individuellen Verantwortung ausreichend Raum zur Mitwirkung zu geben (kooperativer Führungsstil). Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten Vorgesetzte und Bedienstete eng und vertrauensvoll zusammen und unterstützen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Alle Bediensteten eines Ministeriums sind in ihrem Bereich für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben selbst verantwortlich. Können Bedienstete ihre Arbeit nicht in angemessener Zeit erledigen, teilen sie dies ihren Vorgesetzten rechtzeitig mit. Darüber hinausgehende interne Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise oder Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen sind in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt nicht vorhanden. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage mit dieser Auskunft beantwortet ist. Auf einen formellen Bescheid wird wegen der kurzen Auskunft verzichtet. Gebühren fallen nicht an. Mit freundlichen Grüßen