IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktu…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30336]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrter Herr Filter, gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Thüringer Informationsfr…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30336]
Datum
13. Juni 2018 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, gern bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz. Gleichzeitig darf ich Ihnen mittteilen, dass im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales keine unmittelbaren konkreten Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen vorliegen. Die einzige interne (mittelbare) Regelung ergibt sich aus der Geschäftsordnung für das Thüringer Innenministerium aus dem Jahr 1994, welche bis zum heutigen Tag gilt. Aus § 15 S. 1 dieser Geschäftsordnung ergibt sich, dass die Abteilungen das Organisationsreferat über wesentliche Änderungen des Arbeitsanfalls sowie über Umstände zu unterrichten haben, die sich nachteilig auf den organisatorischen Aufbau und den Geschäftsablauf auswirken können. Den entsprechenden Auszug aus der Geschäftsordnung (Seiten 10 a.E. und 11) füge ich bei. Ich darf Ihnen überdies bestätigen, dass für diese Auskunft keine Gebühren anfallen. Mit freundlichen Grüßen