IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktu…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30340]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Thüringer Staatskanzlei
Anfrage nach dem ThürIFG hier: Umgang mit „Überlastungsanzeigen“ Sehr geehrter Herr Filter, mit einer am 30. Mai …
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
Anfrage nach dem ThürIFG hier: Umgang mit „Überlastungsanzeigen“
Datum
2. Juli 2018 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, mit einer am 30. Mai 2018 in der Thüringer Staatskanzlei (TSK) eingegangenen E-Mail begehrten Sie nach dem „ThürIFG“, „ThürUIG“ sowie dem „VIG“ im Wege des Auskunftsersuchens die Übersendung der „aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.“ Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich auf die von Ihnen formularmäßig in Bezug genommenen Rechtsgrundlagen nicht weiter eingehe. Aber selbst wenn man vorliegend zumindest nach §§ 5 i.V.m. §§ 4,2 Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürlFG) zu einem zulässigen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen kommen wollte, ist in der Sache mitzuteilen, dass es behördlicherseits in der TSK keine Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise oder Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit „Überlastungsanzeigen“ gibt. Hinweise: • Soweit Sie mitgeteilt haben, Antworten in Ihrem Auftrag gegebenenfalls automatisch auf dem Internet-Portal https://fragdenstaat.de zu veröffentlichen, darf dies nicht zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. • Die von Ihnen übermittelten Adressdaten (Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Nähere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie unter dem in der Signatur mitgeteilten Link. Mit freundlichen Grüßen