IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellen in…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30188]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z11-18501/2018 Bonn 27.06.2018 Bet…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30188]
Datum
27. Juni 2018 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z11-18501/2018 Bonn 27.06.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30.05.2018 Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweisen bzw. Verwaltungsvorschriften zum Thema Überlastungsanzeigen im Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 30.05.2018. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen. Überlastungsanzeigen werden im BMBF immer einzelfallbezogen und mit den Möglichkeiten, die das allgemeine Verwaltungshandeln bietet, bearbeitet. Das Personalreferat entwickelt gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierzu individuelle Problemlösungen. Ziel ist es, personelle oder organisatorische Maßnahmen und Abläufe zu treffen, um der möglichen oder vorhandenen Überlastungssituation entgegenzuwirken. Aus diesem Grund gibt es im BMBF keine internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise oder Verwaltungsvorschriften, die ich Ihnen übermitteln könnte. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Nina Rabe Nina Rabe ________________________________ Referat Z11 - Personal Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn Postanschrift: 53170 Bonn Tel. +49 228 99 57-3695 Fax +49 228 99 57-83695 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.