IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
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Johannes Filter
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellen …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30166]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Filter, für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2018, in der Sie um Übersendung von Handlungsempfehlungen,…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30166]
Datum
4. Juni 2018 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2018, in der Sie um Übersendung von Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweisen bzw. Verwaltungsvorschriften zu sog. Überlastungsanzeigen erbitten, danken wir Ihnen. Eine erste kursorische Prüfung hat zunächst ergeben, dass solch spezifisch verwaltungsinterne Regelungen in unserem Hause nicht bestehen. Um Ihr Anliegen umfassend überprüfen zu können, bitten wir, Ihre Fragestellung nach Möglichkeit mit Hinweisen auf Parallelregelungen in anderen Ressorts oder Ländern zu konkretisieren. Der Ordnung halber weisen wir ferner darauf hin, dass das mit Blick auf Ihre Anfrage grundsätzlich in Betracht kommende und in Art. 39 BayDSG (zuvor Art. 36 BayDSG) kodifizierte Recht auf Auskunft die schlüssige und substantiierte Geltendmachung eines berechtigten Interesses an der gewünschten Auskunft voraussetzt. Insoweit wäre konkret darzulegen, dass die Auskunftserteilung zur Geltendmachung oder Verteidigung schutzwürdiger wirtschaftlicher, rechtlicher oder ideeller Interessen erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen