IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30200]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
IFG Antrag: Überlastungsanzeigen, Handlungsempfehlungen, Anwendenungshinweise,Verwaltungsvorschriften Sehr geehrte…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
IFG Antrag: Überlastungsanzeigen, Handlungsempfehlungen, Anwendenungshinweise,Verwaltungsvorschriften
Datum
6. Juni 2018 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
24,6 KB


Sehr geehrter Herr Filter, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Michael Müller, dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 30. Mai 2018, mit der Sie um Unterstützung bei dem von Ihnen vorgetragenem Sachverhalt bitten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass er aus terminlichen Gründen mich beauftragt hat, Ihnen zu antworten. Sie bitten um die Übersendung der aktuellen internen Handlungsempfehlungen bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Bedauerlicherweise ist der Regierende Bürgermeister, als auch die Bürgerberatung nicht für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig. Demzufolge kann ich Sie zuständigkeitshalber lediglich an die fachlich zuständige Senatsverwaltung für Finanzen verweisen. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme: Senatsverwaltung für Finanzen Klosterstraße 59 10179 Berlin Telefon: (030) 9020-0 Telefax: (030) 9020-2624 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen