IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktue…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30211]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, ich nehme Bezug auf Ihre per E-Mail am 30.05.2018 um 21:44 Uhr eingegangene und als An…
Von
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30211]
Datum
6. Juni 2018 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, ich nehme Bezug auf Ihre per E-Mail am 30.05.2018 um 21:44 Uhr eingegangene und als Antrag nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind bezeichnete Anfrage und teile hierzu Folgendes mit: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Für Antragsschreiben per E-Mail ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Ich muss Sie bitten, sofern Ihnen das Senden einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich ist und Ihr Informationsanliegen weiterbetrieben werden soll, einen Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer postalischen Anschrift und einer Unterschrift) vorzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich nicht lediglich um eine computergenerierte Anfrage handelt. Für diesen Fall weise ich vorsorglich auf Folgendes hin: Der Antrag soll gemäß § 10 Absatz 2 IFG M-V eine Umschreibung der begehrten Informationen enthalten. Ich bitte daher vorsorglich um Konkretisierung im Hinblick auf die Art der von Ihnen gewünschten Auskünfte hinsichtlich der aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen (z.B. aus welchem Bereich: Steuerverwaltung, Allgemeine Verwaltung etc.). Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V sind gemäß § 13 IFG M-V kostenpflichtig, wenn es sich nicht nur um einfache Auskünfte handelt. Aus diesem Grund informiere ich Sie vorab, dass bei einem größeren Umfang der von Ihnen begehrten Informationen und des anzusetzenden Verwaltungsaufwandes eine Kostenerhebung für die Herausgabe der Informationen wahrscheinlich ist. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Finanzministerium ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen