IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellen …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30168]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrter Herr Filter, wunschgemäß bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Mai 2018. Ihre Anfra…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
WG: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30168]
Datum
5. Juni 2018 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, wunschgemäß bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Mai 2018. Ihre Anfrage wird bearbeitet. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrter Herr Filter, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Mai 2018. Sie stützen Ihre Anfrage auf…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30168]
Datum
23. August 2018 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. Mai 2018. Sie stützen Ihre Anfrage auf § 36 BayDSG (alte Fassung), nunmehr § 39 BayDSG. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage für den Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar. Erst dann kann eine Beurteilung Ihrer Anfrage erfolgen und können evtl. anfallende Kosten abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen