IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30223]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Geschäftsstelle HmbTG
Guten Morgen Herr Filter, Ihre Anfrage vom 30. Mai 2018 ist bei uns eingegangen und wird derzeit anhand der Vor…
Von
Behörde
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30223]
Datum
31. Mai 2018 07:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Filter, Ihre Anfrage vom 30. Mai 2018 ist bei uns eingegangen und wird derzeit anhand der Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes geprüft. Sie haben darum gebeten, Ihnen die Höhe der zu erwartenden Kosten vorab mitzuteilen. Leider können wir zu diesem frühen Zeitpunkt keine konkrete Bezifferung der Kosten für Ihre Anfrage machen. Der mögliche Gebührenrahmen zu Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz liegt zwischen EURO 15 und 500 Euro. Falls Gebühren anfallen, werden wir Sie darüber informieren und bitten in dem Fall um eine sog. ladungsfähige Anschrift (vollständige Anschrift Ihres Wohnsitzes bzw. bei Unternehmen den Geschäftssitz). Die im Gesetz vorgesehene Bearbeitungsfrist beginnt dann nach Erhalt der vollständigen ladungsfähigen Anschrift (Name, Straße, Postleitzahl und Ort). Mit freundlichen Grüßen

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Holtz, Wolfgang
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 30. Mai 2018 - Überlastungsanzeigen Ihre Anfrage nach dem Ham…
Von
Behörde
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 30. Mai 2018 - Überlastungsanzeigen
Datum
8. Juni 2018 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)/HmbUIG Versendet über den Webservice https://fragdenstaat.de Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften Ihre Anfrage an Frau Sabine Cranney/BKM [#30223] Hamburg, den 8. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 30.05.2018 baten Sie (unter Bezugnahme auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) / Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG)) um die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Ich möchte Ihnen dazu mitteilen, dass in der Behörde für Kultur und Medien keine internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen existieren. Die von Ihnen erbetene Auskunft erfolgt kostenfrei. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichem Gruß