IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30239]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, die von Ihnen gewünschte Auskunft wird einen Bearbeitungsaufwand von ca. 1-2 Stunden…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30239]
Datum
4. Juni 2018 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, die von Ihnen gewünschte Auskunft wird einen Bearbeitungsaufwand von ca. 1-2 Stunden verursachen. Nach der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt beträgt der hier anzusetzende Stundensatz für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes bzw. zweites Einstiegsamt auf 57 bzw. 71 Euro. Hintergrund für den entstehenden Aufwand ist die erforderliche Prüfung inwieweit eine Informationsübermittlung nach § 4 Abs. 1 IZG LSA zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen ist. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag in Anbetracht der entstehenden Kosten aufrecht erhalten wollen. Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass nach § 10 Abs. 1 IZG LSA in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch für eine mögliche Ablehnung des Antrags Kosten zu erheben wären. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Können Sie diesen Satz anders formulieren, sodass ic…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30239]
Datum
5. Juni 2018 22:46
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Können Sie diesen Satz anders formulieren, sodass ich ihn verstehe? "Hintergrund für den entstehenden Aufwand ist die erforderliche Prüfung inwieweit eine Informationsübermittlung nach § 4 Abs. 1 IZG LSA zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen ist." Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 30239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, es ist zu prüfen, ob es sich bei den Handlungsanweisungen noch um einen Entwurf handel…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30239]
Datum
6. Juni 2018 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, es ist zu prüfen, ob es sich bei den Handlungsanweisungen noch um einen Entwurf handelt - der nicht unter den Auskunftsanspruch nach dem IZG LSA fallen würde - oder ob diese schon offiziell in Kraft getreten sind. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 30.05.2018 nach dem Informationszugangsgesetz Sac…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30239]
Datum
13. Juni 2018 08:21
Status
Sehr geehrter Herr Filter, Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 30.05.2018 nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG übersende ich Ihnen in der Anlage die für das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Handlungshinweise zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Zudem weise ich darauf hin, dass § 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien einen allgemeinen Hinweis zum Umgang mit Überlastungsanzeigen enthält. Entgegen meiner Mitteilung vom 04.06.2018 war der Aufwand für das Heraussuchen der geltenden Handlungsanweisungen nur geringfügig, weshalb für diesen Bescheid keine Verwaltungskosten erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen