IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30241]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage #30241 über fragdenstaat.de im M…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30241]
Datum
31. Mai 2018 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage #30241 über fragdenstaat.de im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Ich werde mich in Kürze zu Ihrem Anliegen bei Ihnen rückmelden . Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Ihre Anfrage vom 30.5.2018 über fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Filter, über das Portal fragdenstaat.de baten…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.5.2018 über fragdenstaat.de
Datum
1. Juni 2018 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, über das Portal fragdenstaat.de baten Sie am 30. Mai 2018 um die Übersendung interner Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen nach dem Brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport existieren keine Handlungsempfehlungen oder anderweitige verwaltungsinterne Vorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Ich erlaube mir dennoch eine kurze Einordnung der Thematik: Die Möglichkeit der Überlastungsanzeige für den Beschäftigten/ die Beschäftigte bzw. den Beamten/ die Beamtin soll den Dienstherrn auf eventuelle personelle oder arbeitsorganisatorische Missstände hinweisen. Insbesondere Beamte tragen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns (vgl. § 36 BeamtStG) und könne sich bei nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln unter Umständen schadensersatzpflichtig machen. Ist aufgrund der übermäßigen Arbeitsbelastung es dem Beamten nicht mehr möglich, für die Rechtmäßigkeit seines Handelns die Verantwortung zu tragen, so ist dieser Umstand aufgrund des Dienst- und Treueverhältnisses zum Dienstherrn diesem gegenüber anzuzeigen. Die Überlastungsanzeige soll ihrem Sinn und Zweck nach den Dienstherrn dazu anhalten, im Rahmen der Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) den geltend gemachten Missständen entgegen zu wirken. Darüber hinaus kann sich aus der angezeigten Überlastung unter Umständen eine Befreiung von einer möglicherweise bestehenden Schadensersatzpflicht des Beamten ergeben. Die weiteren Schritte zur Behebung eines angezeigten Missstandes ergeben sich daher direkt aus der im Bundesbeamtengesetz bzw. im Beamtenstatusgesetz niedergelegten Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Spezielle Regelungen dazu existieren im MBJS nicht. Aufgrund der kurzen Auskunft habe ich an dieser Stelle auf einen formellen Bescheid verzichtet und hoffe, dass Ihnen die Auskunft in dieser Form genügt. Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage vom 30.5.2018 über fragdenstaat.de [#30241] Sehr gehrte Frau Luening, danke für die Informatione…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.5.2018 über fragdenstaat.de [#30241]
Datum
2. Juni 2018 22:46
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr gehrte Frau Luening, danke für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 30241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>