IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuel…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30244]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag nach dem IZG-SH ist am 30.05.2018 im Ministerium eingegangen. Sie werden vo…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30244]
Datum
5. Juni 2018 15:47
Status
Warte auf Antwort
image002.png
9,8 KB


Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag nach dem IZG-SH ist am 30.05.2018 im Ministerium eingegangen. Sie werden von mir in Kürze weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach § 4 IZG-SH vom 30.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30244]
Datum
7. Juni 2018 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
9,8 KB


Sehr geehrter Herr Filter, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach § 4 IZG-SH vom 30.05.2018 teile ich Ihnen mit, dass es im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastanzeigen gibt. Mit freundlichen Grüßen