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IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuel…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30247]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht vom 30.05.2018. Ich habe Ihre Na…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30247]
Datum
31. Mai 2018 08:03
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht vom 30.05.2018. Ich habe Ihre Nachricht an das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> warum ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senio…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30247]
Datum
31. Mai 2018 11:44
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> warum ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zuständig? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 30247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Filter, „Überlastungsanzeige“ ist ein Begriff, der dem deutschen Arbeitsschutzrecht zuzurechnen…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30247]
Datum
31. Mai 2018 12:31
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr geehrter Herr Filter, „Überlastungsanzeige“ ist ein Begriff, der dem deutschen Arbeitsschutzrecht zuzurechnen ist. Das Sozialministerium ist oberste für den Arbeitsschutz zuständige Behörde in Schleswig-Holstein. Daher habe ich Ihre Anfrage dorthin weitergeleitet. # Aus welchem Grund haben Sie Ihre Anfrage an das Umweltministerium gesendet? Mit freundlichen Grüßen