IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften

die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
IFG-Antrag: Überlastungsanzeigen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschriften [#30262]
Datum
30. Mai 2018 21:42
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen internen Handlungsempfehlungen, Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Ihre_Anfrage_Überlastungsanzeige Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium für Lan…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre_Anfrage_Überlastungsanzeige
Datum
12. Juni 2018 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt nimmt Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr ernst. Deshalb wird jede Überlastungsanzeige für sich mit besonderer Sorgfalt geprüft. Diese Obliegenheit ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn/Arbeitgebers gegenüber seinen Bediensteten (Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten). Sie findet sich regelmäßig in den einschlägigen Vorschriften des Beamtenrechts bzw. des Arbeits- und Tarifrechts. Wenn auch Überlastungsanzeigen dort nicht namentlich benannt werden, ist es anerkannt und durch Rechtsprechung ausgeurteilt, dass sie der Fürsorgepflicht unterfallen. Die bestehende Rechtsprechung (Fachgerichtsbarkeit) bildet eine breite Basis für den Umgang mit Überlastungsanzeigen in der Praxis. Vor diesem Hintergrund hat des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr entschieden, auf Handlungsempfehlungen oder dergleichen zu verzichten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Beste Grüße