IFG Antrag vom 08.10.2018

Handbuch Interner Dienstbetrieb

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handbuch Interne…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Antrag vom 08.10.2018 [#33955]
Datum
8. Oktober 2018 21:23
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handbuch Interner Dienstbetrieb
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.10.2018 haben Sie um Übersendu…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: IFG Antrag vom 08.10.2018 [#33955]
Datum
11. Oktober 2018 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.10.2018 haben Sie um Übersendung des "Handbuchs Interner Dienstbetrieb" gebeten. Beim dem Handbuch handelt es sich nicht um ein fortlaufendes Dokument, sondern es fasst die Weisungen und Informationen zu den Themen des Internen Dienstbetriebs der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die inhaltlichen Abschnitte gliedern sich wie folgt: 1. Aktenordnung/Aktenplan 2. Amtsstempel 3. Business Continuity Management (BCM) 4. Beflaggung 5. Dienstausweise 6. Fuhrparkmanagement 7. Geschäftsordnung (Muster) AA 8. Hausverbot 9. Kranzspenden 10. Öffentliche Zustellungen 11. Postwesen 12. Psychische Gesundheit: Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen bei der Arbeit 13. Sicherheit in den Dienststellen (MNSK) 14. Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfen Die Abschnitte 8, 12 und 13 können aufgrund ihrer Relevanz für die Sicherheit der Beschäftigten in Gänze nicht zugänglich gemacht werden. Den Abschnitt 14 haben Sie bereits mit vorangegangenem Antrag nach dem IFG erhalten. Bitte teilen Sie in Konkretisierung Ihres Antrags vom 08.10.2018 zunächst mit, zu welchen der – dem Grunde nach – zugänglichen Themen (1-7; 9-11) Sie Informationen haben möchten. Da die einzelnen Abschnitte zum Teil mehrere Dokumente enthalten, sind diese trotz der Zugänglichkeit dem Grunde nach inhaltlich zunächst daraufhin zu prüfen, ob vereinzelt Ausnahmetatbestände im Sinne der §§ 3-6 IFG vorliegen könnten. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands könnten nach § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV Nr. 2.2 Gebühren zwischen mindestens 30 € und höchstens 500 € zu erheben sein. Die konkrete Gebührenhöhe kann vorweg nur geschätzt werden. Anzunehmen ist, dass sich die Gebühren im unteren Drittel der Gebührenspanne bewegen dürften. Mit freundlichen Grüßen