IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24092]
Datum
26. Juli 2017 10:37
An
Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Mail erhalten und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Mit freundli…
Von
Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24092]
Datum
27. Juli 2017 16:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir haben Ihre Mail erhalten und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd
Sehr geehrte Frau Semsrott! Ihre Nachricht ist im Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd eingegangen. Ich lege Ihr …
Von
Jobcenter Uecker-Randow, Vorpommern - Greifswald Süd
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24092]
Datum
28. Juli 2017 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Semsrott! Ihre Nachricht ist im Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd eingegangen. Ich lege Ihr Ersuchen so aus, dass Sie Kenntnis von den Weisungen erlangen wollen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kundenanliegen (Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie zur Eingliederung in Arbeit) stehen. Für uns als gemeinsame Einrichtung sind die Weisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Landkreises Vorpommerns Greifswald maßgebend. Die Träger haben jeweils auf ihren Internetseiten handlungsleitende Weisungen veröffentlicht, die jeweils Grundlage für unser Arbeiten darstellen. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie u.a. auch die Fachlichen Weisungen für alle §§ des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II): https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm Auf der Internetseite des Landkreises VG finden Sie u.a. auch die Richtlinie zur Bemessung angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung, die zusammen mit § 22 SGB II die Grundlage für Entscheidungen in Bezug auf die Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung darstellt: www.kreis-vg.de Mit freundlichen Grüßen,