IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

Anfrage an: Jobcenter Alb-Donau

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Alb-Donau Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24698]
Datum
22. September 2017 22:19
An
Jobcenter Alb-Donau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 22.0…
An Jobcenter Alb-Donau Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24698]
Datum
27. November 2017 11:34
An
Jobcenter Alb-Donau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 22.09.2017 (#24698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Alb-Donau
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag ist am 22.09.2017 bei dem Jobcenter Alb-Donau eingegangen und wurde mir a…
Von
Jobcenter Alb-Donau
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24698]
Datum
22. Dezember 2017 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag ist am 22.09.2017 bei dem Jobcenter Alb-Donau eingegangen und wurde mir am 25.09.2017 zur Bearbeitung zugeleitet. Das IFG gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Grundlage hierfür ist § 11 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG will öffentliches Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar machen und so das Vertrauen zwischen Staat und Bürger/-innen stärken. Sie begehren mit Ihrem Antrag die Übersendung sämtlicher derzeit gültiger interner Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Insoweit ist bereits fraglich in welcher Funktion Sie dies tun, das heißt, ob Sie als Privatperson oder Institution gerieren. Bürgerinitiativen und Verbände sind als solche NICHT zugangsberechtigt, nur ihre Einzelmitglieder. Der Antrag ist dann als Antrag des Unterzeichners als natürliche Person zu führen. Juristische Personen des Privatrechts wie z.B. Gesellschaften oder eingetragene Vereine haben hingegen Anspruch auf Informationszugang. Selbstverständlich besteht auch bei dem Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen die Möglichkeit, sich bei der Antragstellung vertreten zu lassen. Dies erfolgt beispielsweise durch eine anwaltliche Vertretung, bei der der bevollmächtigte Rechtsanwalt seine Vollmacht gegenüber der öffentlichen Stelle eindeutig nachweist. Eine entsprechende Bevollmächtigung, wollte man die Anfrage von "Frag den Staat" derart rechtlich einordnen - wird jedenfalls gegenüber der öffentlichen Stelle in ordnungsgemäßer Form nicht nachgewiesen. Der Antrag wird zudem dahingehend ausgelegt, dass eben gerade nicht die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gewünscht sind. Grundlage aller Handlungs- und Verfahrensabläufe im Betrieb Jobcenters Alb-Donau ist das Sozialgesetzbuch II. Zur rechtskonformen Anwendung der Normen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur sowie zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe dienen den Mitarbeitern des Jobcenters Alb-Donau die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die jedermann online zugänglich sind unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen… . Für das Jobcenter verbindliche Weisungen zu den Kosten der Unterkunft und zu verschiedenen Aspekten des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Alb-Donau unter: http://www.jobcenter-alb-donau.de/jooml… http://www.jobcenter-alb-donau.de/jooml… Das IFG eröffnet ausschließlich einen Anspruch auf die bei einer öffentlichen Stelle VORHANDENEN amtlichen Informationen sowie auf eine nachvollziehbare Begründung für den Fall der Ablehnung eines IFG-Antrags. Vorliegend wurden bis dato keine konkreten, nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass im Bereich des Jobcenters Alb-Donau weitere interne Dienstanweisungen existieren würden, die noch nicht in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wurden bzw. die von den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit abweichen. Weiterer Vortrag wird anheimgestellt. mit freundlichen Grüßen