IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Limburg-Weilburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24707]
Datum
22. September 2017 22:34
An
Jobcenter Limburg-Weilburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Limburg-Weilburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Ihrem Namen Sehr geehrter Herr Semsrott, das Jobcenter Limbu…
Von
Jobcenter Limburg-Weilburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Ihrem Namen
Datum
12. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
590,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, das Jobcenter Limburg-Weilburg hat eine E-Mail mit Ihren Absenderdaten mit einer Anfrage um Auskunftsgabe nach dem IFG erhalten. Vor Bearbeitung von Anfragen gem. des IFG muss die Urheberschaft des Anfragenden eindeutig geklärt sein. Sobald uns Ihre Anfrage in dieser Form (signifizierte E-Mail I schriftlich mit Unterschrift I persönlich ausgewiesen) vorliegt, ist eine Bearbeitung im Rahmen des IFG möglich. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Ihrem Namen [#24707] Ihr Zeichen: 5010-IFG Sehr geehrt<…
An Jobcenter Limburg-Weilburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Ihrem Namen [#24707]
Datum
3. November 2017 00:00
An
Jobcenter Limburg-Weilburg
Status
Ihr Zeichen: 5010-IFG Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.10.2017. Eine von Ihnen verlangte Form der Identifizierung ist im IFG nicht vorgesehen. Vielmehr ist ein formloser Antrag möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit. Die Frist zur Beantwortng meiner Anfrage ist nunmehr abgelaufen. Ich bitte um zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Limburg-Weilburg
Sehr geehrter Herr Semsrott, für Anfragen im Sinne des IFG gelten folgende Rechtsvorschriften zur Form: § 9 SGB X…
Von
Jobcenter Limburg-Weilburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
809,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, für Anfragen im Sinne des IFG gelten folgende Rechtsvorschriften zur Form: § 9 SGB X, demnach sind Verwaltungsverfahren nicht an bestimmte Formen gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Bei Nutzung von elektronischen Kommunikation mitteln regelt § 36a Abs. 2 SGB I die genauen Voraussetzungen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Ihre Anfrage ist somit in dieser Form nicht korrekt. Da sich Ihre Anfrage auf die Zugänglichkeit von Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Limburg-Weilburg bezog, verweise ich an dieser Stelle als Quelle auf die in der Fußzeile genannte lnternetpräsenz. Dort sind Weisungen (unter Veröffentlichungen-Weisungen) und Arbeitshilfen (Servicebereich - Download) für jedermann einseh- sowie herunterladbar. Ihrem Anliegen ist somit entsprochen worden. Mit freundlichen Grüßen