IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

Anfrage an: Jobcenter Hamm

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Hamm Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24715]
Datum
23. September 2017 12:20
An
Jobcenter Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Hamm
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 23.…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24715]
Datum
25. September 2017 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 23.09.2017 ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Hamm
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.09.2017 per E-Mail kann ich Ihnen Folgendes m…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24715]
Datum
4. Oktober 2017 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.09.2017 per E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Stadt Hamm ist mit der Kommunales Jobcenter Hamm AöR zugelassene Optionskommune und somit Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hamm. Da es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt, sind vorrangig die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit und die aktuellen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit unsere maßgebliche Arbeitsgrundlage. Die aktuellen fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen Die sozialgerichtlichen Entscheidungen können Sie hier einsehen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php Neben diesen Vorgaben bestehen örtliche Regelungen für die Stadt Hamm nur insoweit, wie es sich darüber hinaus um kommunale Aufgabenwahrnehmungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II handelt oder Ergänzungsbedarfe zur Arbeitserleichterung bei den Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II erforderlich sind. Diese erhalten Sie auf der Website des Kommunalen Jobcenters unter: http://www.jobcenter-hamm.de/index.php?id=oertliche-hinweise-zum-sgb-ii Die Arbeitshilfen und Verfahrensanweisungen der Abteilung Personalservice des Kommunalen Jobcenters Hamm finden Sie in der angehängten Liste. Mit freundlichen Grüßen