IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24077]
Datum
26. Juli 2017 09:58
An
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist hier eingega…
Von
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. · Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschtE!n Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach§ 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach internen Weisungen [#24077] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätig…
An Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Anfrage nach internen Weisungen [#24077]
Datum
20. August 2017 09:56
An
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung auf meine IFG-Anfrage, die ich wortgleich von anderen Jobcentern kenne. Sollte die Anfrage tatsächlich einen solch großen Aufwand machen, bitte ich Sie, mir zunächst lediglich eine Übersichtsliste der Weisungen und Arbeitshilfen zuzusenden. Dann kann ich auswählen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Anfrage nach internen Weisungen [#24077] Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach internen…
Von
Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
Betreff
Anfrage nach internen Weisungen [#24077]
Datum
26. September 2017 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach internen Weisungen und Arbeitshilfen kann ich Ihnen die beigefügten Geschäftsanweisungen des Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße zur Verfügung stellen. Es ist vorgesehen diese Geschäftsanweisungen zukünftig auf einem eigenen Internetauftritt des Jobcenters der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Aktuell ist allerdings noch kein Veröffentlichungszeitpunkt festgelegt. Über die beigefügten Geschäftsanweisungen hinaus möchte ich Sie noch auf die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, als Träger des Jobcenters, hinweisen, welche Sie unter folgendem Link finden: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/index.htm Auch verweise ich auf die bereits veröffentlichte Zielvereinbarung 2017, welche die geschäftspolitischen Ziele im Rahmen des Zielsystems nach § 48b SGB II, die lokalen Ziele und Vereinbarungen zum Zielnachhalteprozess beinhaltet: http://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Zielvereinbarungen/Jobcenter-Zielvereinbarungen/Rheinland-Pfalz/Jobcenter%20Landau_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Weisungen der Kommunalen Träger für den Bereich der Kosten der Unterkunft befinden sich derzeit noch im Ausgestaltungsprozess und werden voraussichtlich erst Ende 2017/Anfang 2018 in Kraft gesetzt. Es ist vorgesehen auch diese Weisungen zukünftig zur Verfügung zu stellen, aktuell können wir Ihnen diese leider nicht zuleiten. Es wird Ihnen Gebührenfreiheit für die Auskunft gewährt. Ich sehe hiermit Ihre gestellte Anfrage als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen

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