IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen

Anfrage an: Jobcenter Stormarn

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inte…
An Jobcenter Stormarn Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24095]
Datum
26. Juli 2017 10:39
An
Jobcenter Stormarn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters sowie die Zielvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Stormarn
Eingangsbestätigung; IFK-Antrag Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang …
Von
Jobcenter Stormarn
Betreff
Eingangsbestätigung; IFK-Antrag
Datum
31. Juli 2017 12:17
Status
Warte auf Antwort
ATT574381.jpg
2,5 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, wunschgemäß bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.07.2017. Da sich die Homepage vom Jobcenter Stormarn aktuell in der Entstehungsphase befindet, können noch keine Dokumente über diese Plattform veröffentlicht werden. Ich werde Ihnen deshalb in den nächsten Tagen auf Ihren o.g. Antrag antworten. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stormarn
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem IFG-Antrag vom 26.07.2017 bitten Sie um Zusendung von "sämtliche inter…
Von
Jobcenter Stormarn
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen
Datum
17. August 2017 14:29
Status
Warte auf Antwort
ATT537851.jpg
2,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem IFG-Antrag vom 26.07.2017 bitten Sie um Zusendung von "sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen ... sowie die Zielvereinbarung". Gerne unterstützen wir Sie bei der Schaffung von Transparenz. Wie Ihnen bereits am 31.07.17 mitgeteilt, befindet sich die Internetseite des Jobcenters Stormarn noch im Aufbau, so dass wir geplante eigene Transparenz bisher noch nicht mit entsprechenden Veröffentlichungen umsetzen konnten. Bezüglich Ihres Informationsantrages habe ich eine recht allgemeine Formulierung Ihres Anliegens festgestellt, die Ihren Antrag als sehr umfangreich erscheinen lässt. Ich bitte Sie daher Ihr Informationsinteresse einzugrenzen bzw. näher zu definieren. Weshalb ich Sie um Klarstellung Ihres Antrags bitte möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele verdeutlichen: 1. Als Rechtsgrundlage führen Sie in Ihrem Antrag das UIG an. Der Anwendungsbereich des UIG betrifft Umweltinformationen. Gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 2 UIG wären hiervon z.B. auch Faktoren wie Abfälle betroffen. Sollte das Jobcenter Stormarn eine Regelung (Weisung, Arbeitshilfe) z.B. zur Abfallbeseitigung getroffen haben, ist es dann wirklich Ihr Interesse diese Information zu erhalten? 2. Als Rechtsgrundlage führen Sie in Ihrem Antrag das VIG an. Der Anwendungsbereich des VIG betrifft Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes bzw. Verbraucherprodukte, die dem Produktsicherheitsgesetz unterfallen. Nun ist das Jobcenter weder Hersteller von Erzeugnissen im Lebensmittelbereich noch stellt es Verbraucherprodukte her, so dass sich mir die Frage stellt welche Weisungen oder Arbeitshilfen Sie sich aus diesem Bereich erwarten. Selbst wenn man Mitarbeiterinnen/er des Jobcenters als Verbraucher einordnet, die Verbraucherprodukte benutzen, wäre es dann wirklich Ihr Interesse zu erfahren, ob das Jobcenter Regelungen (Weisung, Arbeitshilfe) bzgl. der Nutzung solcher Produkte erstellt hätte? 3. Sie bitten in Ihrem Antrag um Zusendung "sämtlicher interner Weisungen und Arbeitshilfen". Ich bitte um Verdeutlichung Ihres Wortlautes, ob sich der Begriff intern auch auf das Wort Arbeitshilfen erstrecken soll. 4. Das Jobcenter erstellt einerseits für das eigene Haus eigene Weisungen, ist andererseits jedoch auch Weisungsempfänger (z.B. bzgl. Weisungen der Bundesagentur für Arbeit). Wie wollen Sie in Ihrem Antrag den Begriff "intern" verstanden wissen? 5. Sie bitten in Ihrem Antrag um "sämtliche ... Arbeitshilfen". Arbeitshilfen könnte es u.a. zu verwendeter Software geben, die dann ggf. zigtausende von Seiten stark sein würden. Ist es wirklich Ihr Interesse, diese Informationen in diesem Umfang zu erhalten? Zur Eingrenzung Ihres Informationswunsches wäre es hilfreich, wenn Sie Themenbereiche wie z.B. Weisungen und Arbeitshilfen im Bereich der Leistungsgewährung oder Vermittlung benennen könnten. Je nach Umfang Ihres Informationswunsches würde sowohl die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach den von Ihnen benannten gesetzlichen Grundlagen zugänglich gemacht werden können, als auch die Bereitstellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie bitten in Ihrem Antrag um Benennung etwaig anfallender Kosten zu Ihrer Anfrage. Je nach Umfang Ihres Informationswunsches würde sich dann auch entscheiden, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung (in Höhe von bis zu 500, 00 EUR) zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, wäre aufgrund des Umfangs Ihres bisherigen Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen ("sämtliche Weisungen und Arbeitshilfen") absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die folgende E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Bezüglich der von Ihnen erwünschten Zusendung der Zielvereinbarung bitte ich Sie um Rückmeldung, ob für Sie der Text der Zielvereinbarung ausreichend ist und Sie mit der Schwärzung der darin enthaltenen Namensangaben und der Unterschriften einverstanden wären. Sollten Sie nicht mit der Schwärzung einverstanden sein, so bitte ich um Begründung Ihres Informationsinteresses um schutzwürdige Interessen gemäß § 5 IFG prüfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Der Umfang der vorhandenen Weisung…
An Jobcenter Stormarn Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24095]
Datum
17. August 2017 14:54
An
Jobcenter Stormarn
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Der Umfang der vorhandenen Weisungen und Arbeitshilfen variiert stark zwischen verschiedenen Jobcentern. Wäre es möglich, dass Sie mir zunächst nur die ermessenslenkenden Weisungen zusenden? Intern heißt in diesem Fall, dass sie von Ihrem Haus erstellt wurden und nicht von der Bundesagentur - diese Weisungen sind ja in der Regel bereits einsehbar. Mit einer Schwärzung in der Zielvereinbarung erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Stormarn
Sehr geehrter Herr Semsrott Aktuelle Ermessenslenkende Weisungen sind nicht vorhanden. Um die Zusendung der Zielv…
Von
Jobcenter Stormarn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24095]
Datum
18. August 2017 07:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott Aktuelle Ermessenslenkende Weisungen sind nicht vorhanden. Um die Zusendung der Zielvereinbarung werde ich mich kümmern. Mit freundlichem Gruß

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Jobcenter Stormarn
Sehr geehrter Herr Semsrott Anbei die Zielvereinbarung 2017. Mit freundlichem Gruß
Von
Jobcenter Stormarn
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#24095]
Datum
29. August 2017 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott Anbei die Zielvereinbarung 2017. Mit freundlichem Gruß