IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2017
  • Frist
    15. August 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen und Zielvereinbarungen [#23911]
Datum
13. Juli 2017 23:35
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. - die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Landkreis Göppingen
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier…
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
24. Juli 2017 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möc…
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911]
Datum
24. Juli 2017 10:43
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass IFG-Anfragen ähnlicher Art bei anderen Jobcentern gebührenfrei waren (vgl. fragdasjobcenter.de). Sollte dies bei Ihnen nicht so sein, möchte ich um eine Übersichtsliste der Weisungen und die Zielvereinbarung bitten. Des weiteren weise ich darauf hin, dass nach BVerwG 7 C 6.15 keine Auslagen erhoben werden können. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 23911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Göppingen
Zielvereinbarung Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem o.g. Antrag nach § 1 IFG wird hiermit stattgegeben. ln der An…
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Via
Briefpost
Betreff
Zielvereinbarung
Datum
27. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem o.g. Antrag nach § 1 IFG wird hiermit stattgegeben. ln der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters Landkreis Göppingen mit der Agentur für Arbeit. Die Übersendung erfolgt auf dem Postweg, da§ 8 EGovG nicht einschlägig ist, da das Jobcenter Landkreis Göppingen keine elektronischen Akten führt. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Göppingen
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911] Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Email vom 24.07.2017 te…
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911]
Datum
27. Juli 2017 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre Email vom 24.07.2017 teilen wir Ihnen vorab mit, dass Ihrem Antrag auf Übersendung der Zielvereinbarung stattgegeben wird. Sie erhalten die gewünschte Information auf postalischem Weg. Die Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitten dem Begleitschreiben. Bzgl. Ihrer Anfrage nach den internen Weisungen bzw. einer entsprechenden Übersicht teilen wir mit, dass bereits die Zusammenstellung in einer Übersicht unabhängig von der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, aufgrund des absehbaren Umfangs nicht kostenlos erfolgen kann. Der Vollständigkeit halber weisen wir noch darauf hin, dass auf Basis der von Ihnen genannten Rechtsprechung möglicherweise das Erheben von Auslagen nicht möglich ist, dies betrifft aber nicht die Erhebung von Gebühren. Wir bitten daher nochmals um Mitteilung, ob Ihr Antrag weiterhin in vollem Umfang aufrechterhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wä…
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#23911]
Datum
27. Juli 2017 18:15
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wäre eine gebührenfreie Übersendung der ermessungslenkenden Weisungen möglich? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 23911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Göppingen
Weisungen Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem o.g. Antrag nach§ 1 IFG wird hiermit stattgegeben. ln der Anlage erh…
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Via
Briefpost
Betreff
Weisungen
Datum
2. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihrem o.g. Antrag nach§ 1 IFG wird hiermit stattgegeben. ln der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die aktuell gültigen ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenters Landkreis Göppingen. Die Übersendung erfolgt auf dem Postweg, da § 8 EGovG nicht einschlägig ist, da das Jobcenter Landkreis Göppingen keine elektronischen Akten führt. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen