IFG-Antrag zu Prüfergebnisse Rechenschaftsberichte

Anfrage an: Bundesrechnungshof

die Ergebnisse Ihrer Prüfungen nach § 21 Abs. 2 PartG sowie § 23 a PartG in Bezug auf die Rechenschaftsberichte seit 1990. Ich beziehe mich auf § 96 Abs. 4 BHO, wonach der Bundesrechnungshof Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Ergebnis der Prüfung des Bundeshaushaltes gewähren kann, wenn dieses abschließend festgestellt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ergebnisse I…
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Von
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Betreff
IFG-Antrag zu Prüfergebnisse Rechenschaftsberichte [#24334]
Datum
16. August 2017 16:24
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ergebnisse Ihrer Prüfungen nach § 21 Abs. 2 PartG sowie § 23 a PartG in Bezug auf die Rechenschaftsberichte seit 1990. Ich beziehe mich auf § 96 Abs. 4 BHO, wonach der Bundesrechnungshof Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Ergebnis der Prüfung des Bundeshaushaltes gewähren kann, wenn dieses abschließend festgestellt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre E-Mail vom 16. August 2017 Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihre…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. August 2017
Datum
13. November 2017 14:20
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 16. August 2017 begehren Sie die Übersendung der Ergebnisse unserer “Prüfungen nach § 21 Abs. 2 PartG sowie § 23 a PartG in Bezug auf die Rechenschaftsberichte seit 1990“. Die regelmäßigen Prüfungen des Bundesrechnungshofes nach § 21 Absatz 2 Parteiengesetz haben bislang noch nicht zu kritischen Prüfungsfeststellungen geführt. Es gibt daher in diesem Bereich noch keine abschließend festgestellten Prüfungsergebnisse, zu denen wir Ihnen Zugang im Sinne von § 96 Abs. 4 BHO gewähren könnten. Archivrecherchen haben eine umfangreiche Prüfung der Festsetzung und Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (Kap. 6002 Tit. 684 03 und Kap. 0201) aus dem Jahr 1999 ergeben. Die Ergebnisse dieser Prüfung fanden teilweise Eingang in damals anstehende Änderungen des Parteiengesetzes. Sollten Sie Wert auf Zugang zu den entsprechenden Prüfungsergebnissen legen, so müsste der Bundesrechnungshof zunächst ein Anhörungsverfahren mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages durchführen. Für diesen Fall bitten wir um entsprechende Mitteilung. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens kann der Bundesrechnungshof über den Zugang nach § 96 Abs. 4 BHO entscheiden. Wie wir Ihnen bereits im März 2016 (unsere Mails vom 16. und 23. März 2016) mitteilten, ist eine breit angelegte Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten in Arbeit. Diese ist bislang noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 16. August 2017 [#24334] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich wü…
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16. August 2017 [#24334]
Datum
13. November 2017 15:57
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich würde gerne Zugang zu den entsprechenden Prüfungsergebnissen haben und bitte darum. ein Anhörungsverfahren mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages durchführen. Außerdem würde ich gerne wissen für wann die Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten abgeschlossen sein wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Ihre E-Mail vom 16. August 2017 [#24334] Sehr geehrte Damen und Herren, da ich auf mein Schreiben vom 13.…
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Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail vom 16. August 2017 [#24334]
Datum
3. Januar 2018 11:48
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich auf mein Schreiben vom 13.11.2017 bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag zu Prüfergebnisse Rechenschaftsberichte“ vom 16.08.2017 (#24334) bislang noch keine Rückmeldung erhalten habe, möchte ich dieses noch einmal freundlichst in Erinnerung rufen. Hier noch einmal der damalige Text: "Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich würde gerne Zugang zu den entsprechenden Prüfungsergebnissen haben und bitte darum, ein Anhörungsverfahren mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages durchführen. Außerdem würde ich gerne wissen für wann die Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten abgeschlossen sein wird. Mit freundlichen Grüßen" Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den derzeitigen Verfahrensstand mitteilen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
hre E-Mail vom 3. Januar 2018 Referat Pr/Presse 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
hre E-Mail vom 3. Januar 2018
Datum
4. Januar 2018 07:55
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Referat Pr/Presse 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie bitten um Mitteilung des derzeitigen Verfahrensstands. Das Anhörungsverfahren mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages ist noch nicht abgeschlossen. Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 3. Januar 2018 [#24334] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IF…
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Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. Januar 2018 [#24334]
Datum
1. März 2018 13:17
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag zu Prüfergebnisse Rechenschaftsberichte“ vom 16.08.2017 (#24334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Prüfergebnisse Rechenschaftsbericht Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren A…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Prüfergebnisse Rechenschaftsbericht
Datum
19. März 2018 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach § 96 Absatz 4 BHO hin haben wir ein Anhörungsverfahren mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages durchgeführt. Im Ergebnis übersenden wir Ihnen einen Abdruck unserer Prüfungsmitteilung vom 21. Oktober 1999. Wir weisen darauf hin, dass die Feststellungen dieser Prüfungsmitteilung Gegenstand eines kontradiktorischen Verfahrens mit der geprüften Stelle, der Verwaltung des Deutschen Bundestages, waren. Verschiedene Feststellungen des Bundesrechnungshofes sind in den Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung vom 18. Juli 2001 eingeflossen. Dies waren insbesondere Feststellungen in den Bereichen: * Prüfungskompetenz des Präsidenten des Deutschen Bundestages (Nr. 4.1) * Durchführung der Prüfung (Nr. 4.2) * Durchsetzung der Verpflichtung zur Rechenschaftslegung (Nr. 3.1) * Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Festsetzung von staatlichen Mitteln (Nr. 5.1) * Kürzung bei Überschreitung der Obergrenzen (Nr. 9) * Einbeziehung neuer Parteien (Nr. 11) * Relative Obergrenze (Nr. 11.1), Rechenschaftsbericht (Nr. 11.2) * Nachmeldung von Spenden (Nr.12), dieser Vorschlag des Bundesrechnungshofes wurde lediglich teilweise aufgegriffen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Prüfergebnisse Rechenschaftsbericht [#24334] Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen November teilten S…
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Betreff
AW: Prüfergebnisse Rechenschaftsbericht [#24334]
Datum
28. März 2018 10:44
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen November teilten Sie mir mit, dass "eine breit angelegte Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten in Arbeit" und bislang noch nicht abgeschlossen sei. Laut § 9 Abs. 2 hat eine Behörde im Fall einer ganz oder teilweisen Ablehnung mitzuteilen, wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar für die Mitteilung darüber, in welchem Stadium sich die Orientierungsprüfung befindet und wann voraussichtlich mit deren Abschluss zu rechnen ist. Überdies wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie mir mitteilen würden, ob es zwischen der 1999 vorgelegten Mitteilung über die Prüfung der Festsetzung und Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien (Kap. 60 02 Tit. 684 03 und Kap. 02 01) und der aktuell in Arbeit befindlichen Orientierungsprüfung weitere Prüfungen gab, bei denen es um die Arbeit der Bundestagsverwaltung in Sachen Parteienfinanzierung ging. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
Ihre E-Mail vom 28. März 2018 Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. März 2018
Datum
9. Mai 2018 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat Pr/Presse 20 60 12 - 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. März 2018. Die Orientierungsprüfung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht valide abschätzbar. Bezüglich Ihrer Frage nach weiteren Prüfungsergebnissen des Bundesrechnungshofes zum Thema "Parteienfinanzierung" verweise ich auf unsere Antworten vom 3., 16. und 23. März 2016 sowie vom 13. November 2017. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334] Sehr geehrteAntragsteller/in im November 2017 teilten Sie mir im Rahme…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334]
Datum
7. Oktober 2020 08:25
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im November 2017 teilten Sie mir im Rahmen eines IFG-Antrages mit, dass "eine breit angelegte Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten in Arbeit" und bislang noch nicht abgeschlossen sei. Laut § 9 Abs. 2 IFG hat eine Behörde im Fall einer ganz oder teilweisen Ablehnung mitzuteilen, wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich möglich ist. Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar für die Mitteilung darüber, ob die Orientierungsprüfung zwischenzeitlich abgeschlossen wurde (falls nicht: in welchem Stadium sich die Orientierungsprüfung befindet und wann voraussichtlich mit deren Abschluss zu rechnen ist). Überdies wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie mir mitteilen würden, ob es seit 2018 weitere Prüfungen des BRH gab, bei denen es um die Arbeit der Bundestagsverwaltung in Sachen Parteienfinanzierung ging. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334] Referat R-H Az. 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrteAntragsteller/in ic…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334]
Datum
5. November 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreE-Mailvom28.Mrz2018.eml
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Referat R-H Az. 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf die Ihre Anfrage vom 7. Oktober 2020. Darin baten Sie um Mitteilung, ob eine Orientierungsprüfung zur Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten abgeschlossen sei. Der Bundesrechnungshof prüft derzeit u.a. die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundestagspräsidenten. Hierbei handelt es sich um eine von drei Teilprüfungen. Ein Zugang zu dem entsprechenden Prüfungsergebnis kommt nach § 96 Abs. 4 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) aber nur in Betracht, wenn dieses abschließend festgestellt wurden. Gegenwärtig können wir indes nicht abschätzen, wann die noch laufende Prüfung über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundestagspräsidenten abgeschlossen sein wird und ob diese veröffentlicht werden kann. Gerne halten wir Sie diesbezüglich aber informiert. Zu den beiden anderen bereits abgeschlossenen Teilprüfungen (Teilprüfung: Bundespräsidenten und Teilprüfung: Bundeskanzler) hat der Bundesrechnungshof seit September 2018 jeweils ein Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO veröffentlicht. Diese Berichte sind auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs abrufbar. Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof auf seiner Homepage folgende Berichte veröffentlicht, die vielleicht für Sie – auch im Hinblick auf Ihre weiterführende Frage über die Arbeit der Bundestagsverwaltung in Sachen Parteienfinanzierung – interessant sein könnten: https://www.bundesrechnungshof.de/de/... https://www.bundesrechnungshof.de/de/... Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie ganz herzlichen Dank für Ih…
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Von
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Betreff
AW: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334]
Datum
5. November 2020 13:00
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage: Handelt es sich bei der aktuell durchgeführten Prüfung über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundestagspräsidenten um die "breit angelegte Orientierungsprüfung der Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten", von der Ihre Kollegen in einem Schreiben vor einiger Zeit hinwiesen? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
WG: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334] Referat R-H Az. 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334]
Datum
20. November 2020 18:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 – 76/2017 Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre E-Mailnachfrage vom 5. November 2020 teile ich folgendes mit: Die aktuelle Prüfung über die Versorgung und Ausstattung der ehemaligen Bundestagspräsidenten ist nicht identisch mit der "breit angelegten Orientierungsprüfung zur Aufgabenwahrnehmung des Bundestagspräsidenten". Letztere wurde mit Schreiben des Bundesrechnungshofes vom 21. November 2018 an die Bundestagsverwaltung wie folgt abgeschlossen: * Der Bundesrechnungshof stellte hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien sowie der ordnungsgemäßen Prüfung ihrer Rechenschaftsberichte durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages fest, dass die Überprüfung der Berechnung der staatlichen Teilfinanzierung und der Bearbeitung von Anzeigen über Unrichtigkeiten in bereits form- und fristgerecht eingereichten Rechenschaftsberichten keine Anhaltspunkte für Kritik ergab. Aufgrund zu geringer Personalausstattung in diesem Bereich über längere Zeit waren jedoch Kapazitätsengpässe zu beobachten. * Der Bundesrechnungshof empfahl, einen Informationsaustausch zwischen der Bundestagsverwaltung und den Rechnungshöfen von Bund und Ländern über unzulässige Parteispenden in Form von Wahlwerbung durch Fraktionen zu institutionalisieren. * Außerdem sollten die Parteien gesetzlich verpflichtet werden, ihre Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre An…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Ihre E-Mail vom 28. März 2018 [#24334]
Datum
23. November 2020 08:31
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, zu der sich Nachfragen ergeben haben: 1. Gab es neben den von Ihnen aufgezählten Punkten weitere Empfehlungen bzw. Kritikpunkte des BRH gegenüber der Bundestagsverwaltung? 2. Hat der BRH die Bundestagsverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert und ist eine Stellungnahme vonseiten der Bundestagsverwaltung erfolgt (falls ja: mit welchem Datum)? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>