IFG - Anzahl der produzierten Personalausweise

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Die Anzahl der jedes Jahr neu produzierten Personalausweise in den letzten 5 Jahren. Bitte schlüsseln Sie die Angabe wenn Möglich auch auf jeden einzelnen Monat oder Quartal auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der je…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
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Betreff
IFG - Anzahl der produzierten Personalausweise [#237763]
Datum
17. Januar 2022 06:25
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der jedes Jahr neu produzierten Personalausweise in den letzten 5 Jahren. Bitte schlüsseln Sie die Angabe wenn Möglich auch auf jeden einzelnen Monat oder Quartal auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nicht die erbetene Eingangsbestätigung erhalten. Wenn Sie mein…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Anzahl der produzierten Personalausweise [#237763]
Datum
23. Januar 2022 11:30
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nicht die erbetene Eingangsbestätigung erhalten. Wenn Sie meine Anfrage erhalten haben, bitte ich Sie erneut um eine kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237763/

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Bundesdruckerei GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bundes…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
IFG - Anzahl der produzierten Personalausweise [#237763] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
1. Februar 2022 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bundesdruckerei GmbH ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz ist, jedoch keine Behörde. Sie nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (z. B. im Sinne einer Funktionsauslagerung), so dass die Bundesdruckerei GmbH weder der Auskunftspflicht nach § 1 IFG unterliegt, noch als informationspflichtige Stelle gemäß § 2 Abs. 1 UIG einzustufen ist. Die Bundesdruckerei stellt den deutschen Personalausweis im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) her. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage an das BMI zu wenden. Mit freundlichen Grüßen