IFG BER Behördenzentrum

1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau eines Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/
2) sämtliche Kommunikation zu diesen Informationen und Dokumenten zwischen dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium des Innern

Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche Info…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
IFG BER Behördenzentrum [#237928]
Datum
18. Januar 2022 13:09
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau eines Behördenzentrums zur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/ 2) sämtliche Kommunikation zu diesen Informationen und Dokumenten zwischen dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium des Innern Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 237928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237928/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG BER Behördenzentrum“ vom 18.01.2022 (#2379…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: IFG BER Behördenzentrum [#237928]
Datum
27. April 2022 08:26
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG BER Behördenzentrum“ vom 18.01.2022 (#237928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr geehrte Frau Frau Deleja-Hotko, der Bescheid (Dok-Nr. 2022/0104648) in dem oben auf…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG BER Behördenzentrum [#237928]
Datum
27. April 2022 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr geehrte Frau Frau Deleja-Hotko, der Bescheid (Dok-Nr. 2022/0104648) in dem oben aufgeführten IFG-Verfahren wurde am 2. Februar 2022 versendet. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist der Bescheid nicht angekommen. Könnten Sie diesen erneut per Post oder …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: WG: IFG BER Behördenzentrum [#237928]
Datum
27. April 2022 09:29
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist der Bescheid nicht angekommen. Könnten Sie diesen erneut per Post oder per Email versenden. Herzlichen Dank. Das wäre die Adresse: << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 237928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237928/
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck) V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr geehrte…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck)
Datum
27. April 2022 12:54
Status
V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, anliegend übersende ich Ihnen nochmals einen Abdruck des Bescheids (Dok. 2022/0104648) vom 01.02.2022. Der Bescheid wurde als Einwurf-Einschreiben versendet und laut Zustellungsvermerk am 03.02.2022 an die von Ihnen angegebene Postanschrift zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck) [#237928] Sehr geehrte Damen und …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck) [#237928]
Datum
3. Mai 2022 12:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das erneute Übersenden des Bescheids. Hiermit würde ich meine Anfrage eingrenzen und den Fokus auf 1) die Finanzierung des Baus des Behördenzentrums am BER legen sowie 2) dem geplanten Mietverhältnis des Bund mit einem privaten Investor. Dazu würde ich sämtliche Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) anfragen sowie die Korrespondenz mit anderen Behörden. Ich hoffe die Bearbeitung meiner Anfrage ist damit möglich. Beste Grüße Vera Deleja-Hotko Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 237928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237928/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
AW: V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck) V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr gee…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/22/10024; hier: erneute Übersendung eines Bescheids (Abdruck)
Datum
3. Mai 2022 13:23
Status
V B 5 - O 1319/22/10024 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, das o.g. Verfahren wurde mit einem - zwischenzeitlich bestandskräftigen - Bescheid abgeschlossen. Sie können Ihre "Anfrage" in diesem abgeschlossenen Verfahren nicht mehr eingrenzen. Sie können aber einen neuen IFG-Antrag stellen. Falls Sie einen neuen IFG-Antrag stellen möchte, bitte ich um entsprechende Klarstellung und Formulierung eines Antragsgegenstands, der eine eindeutige und zielgerichtete Bearbeitung möglich macht. Da Sie zudem amtliche Informationen begehren, welche ganz grundsätzlich eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG erforderlich machen könnten, rege ich zugleich an, eine Aussage hinsichtlich der Übernahme etwaiger Gebühren aufzunehmen. Gleiches gilt für die Übersendung einer Begründung des Antrags gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG. Dadurch könnte das neue Verfahren ohne weitere Nachfragen durchgeführt werden. Ob im BMF jedoch überhaupt entsprechende amtliche Informationen vorhanden sind, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Verstehen Sie diese Nachricht daher bitte nicht als Zusage dahingehend, dass Ihnen im Verlauf der weiteren Bearbeitung Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Auf die fehlende Hauptzuständigkeit des BMF wurde bereits im Bescheid des Verfahrens V B 5 - O 1319/22/10024 verwiesen. Entsprechend wurde dieser Antrag mangels vorhandener amtlicher Informationen abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen