IFG Deponie Groß Klein

eine Auflistung der Ihnen vorliegenden Dokumente und Gutachten mit einen inhaltlichen Bezug zur Deponie in Groß Klein. Dieser Antrag begrenzt sich auf Schriftstücke die nach dem 01.01.2012 erstellt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufl…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Deponie Groß Klein [#5658]
Datum
6. Februar 2014 17:02
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der Ihnen vorliegenden Dokumente und Gutachten mit einen inhaltlichen Bezug zur Deponie in Groß Klein. Dieser Antrag begrenzt sich auf Schriftstücke die nach dem 01.01.2012 erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ihre Anfrage vom 07.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.02.2014
Datum
14. Februar 2014 10:50
Status
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüsse im Auftrag Hannelore Dietzsch Hansestadt Rostock Amt für Umweltschutz Abt. Wasser und Boden Holbeinplatz 14 18069 Rostock Tel.Nr.: 0381 381 7339 Fax: 0381 381 7373
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ihre Anfrage Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur a…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
27. Februar 2014 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag eröffnet, der aber an eine bestimmte Form gebunden ist: „Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten.“ Wir müssen Sie somit bitten, dass Sie Ihren Antrag nochmals in schriftlicher Form (oder zur Niederschrift), versehen mit einer handschriftlichen Unterschrift, bei uns einreichen. Dies ist erforderlich, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt dieser Form nicht, es sei denn, die mail ist entsprechend § 3 a VwVfG MV mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Behörde hat einen entsprechenden Zugang eröffnet. Eine einfache e-mail-Adresse allein seitens der Behörde erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Vielmehr muss die Zugangseröffnung im Amtsblatt bekanntgemacht worden sein. Das ist bisher nicht der Fall. Ihre mail kann daher nicht als wirksamer Antrag gewertet werden, da die genannten Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Auch ein gescanntes und per Fax eingegangenes Dokument würde gem. § 126 BGB ebenfalls nicht als wirksamer Antrag gewertet werden können. Des Weiteren ist erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderliche Bescheid Ihnen auch zugestellt werden kann. Nachforschungen in unserem Haus haben ergeben, dass Unterlagen zur Deponie in Groß Klein in mehreren Ämtern vorhanden sind. Gemäß § 10, Abs. 2, S. 1 IFG MV muss der Antrag hinreichend bestimmt sein. Dies dient insbes. der Rechtssicherheit von Antragsteller und Behörde im Hinblick auf den möglichen Umfang der Informationen. Um Ihnen die Sie interessierenden Informationen zukommen zu lassen, ist (nicht zuletzt auch aus Kostengründen) eine Konkretisierung Ihres Antrages erforderlich. Falls Ihr Interesse sich allein auf Umweltinformationen bezieht, teilen wir Ihnen mit, dass auch im STALU MM, Erich-Schlesinger Str. 35 in 18059 Rostock, Informationen vorliegen, weil dies die für die Sicherung der Altablagerung zuständige Behörde ist. Inwieweit für die Bearbeitung Ihres Antrages Kosten entstehen und in welcher Höhe, kann erst nach Ihrer Konkretisierung des Antrages und der sich daran anschließenden Sichtung aller Unterlagen und einer Schätzung über den Aufwand der Zusammenstellung entschieden werden. Wir werden Sie zuvor darüber informieren. Freundliche Grüsse im Auftrag Hannelore Dietzsch Hansestadt Rostock Amt für Umweltschutz Abt. Wasser und Boden Holbeinplatz 14 18069 Rostock Tel.Nr.: 0381 381 7339 Fax: 0381 381 7373
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Deponie Groß Klein Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben Ihr Schreiben vom 27.02.2014 vom Umweltamt erh…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Deponie Groß Klein
Datum
7. März 2014 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben Ihr Schreiben vom 27.02.2014 vom Umweltamt erhalten. Für eine Bearbeitung / Prüfung der Zuständigkeit benötigen wir von Ihnen ergänzende Informationen hinsichtlich der Begriffe "Wertanalyse" und "Wirtschaftlichkeitsanalyse" im Zusammenhang mit der Deponie. Gern können wir uns dazu auch telefonisch ( 0381/3816428) abstimmen bzw. einen Termin in unserem Amt vereinbaren. Für Ihren Rückruf bzw. Rückantwort danken wir Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Deponie Groß Klein Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir hatten Sie per Mail am 07.03. mit der Bitte um Übers…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Deponie Groß Klein
Datum
14. März 2014 07:18
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir hatten Sie per Mail am 07.03. mit der Bitte um Übersendung der benötigten Informationen angeschrieben. Leider haben wir hierzu noch nichts vorliegen. Für die weitere Bearbeitung sind diese Informationen aber notwendig. Für Ihre Antwort danken wir Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Uwe Tornow Hansestadt Rostock Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Herr Tornow , Tel.: 0381/ 3816428