IFG: EU-Gruppe zu Code of Conduct (Business Taxation)

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Kommunikation, Vermerke, Zusammenfassungen und Protokolle des BMF zur EU-Code of Conduct-Gruppe zu Business Taxation von Januar 2010 bis heute. Dies bezieht sich zum einen auf Dokumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an den Gesprächen der Gruppe teilgenommen haben; und zum anderen auf Informationen, die die Absprachen von Google Inc. und Amazon.com Inc. mit den EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) in Bezug auf Steuern betreffen.

Sollten Teile der Dokumente wegen möglicher nachteiiger Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen, bitte ich um eine Schwärzung der betroffenen Teile.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Kommunikati…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG: EU-Gruppe zu Code of Conduct (Business Taxation) [#17394]
Datum
27. Juli 2016 16:25
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Kommunikation, Vermerke, Zusammenfassungen und Protokolle des BMF zur EU-Code of Conduct-Gruppe zu Business Taxation von Januar 2010 bis heute. Dies bezieht sich zum einen auf Dokumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an den Gesprächen der Gruppe teilgenommen haben; und zum anderen auf Informationen, die die Absprachen von Google Inc. und Amazon.com Inc. mit den EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) in Bezug auf Steuern betreffen. Sollten Teile der Dokumente wegen möglicher nachteiiger Auswirkungen auf internationale Beziehungen oder möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden müssen, bitte ich um eine Schwärzung der betroffenen Teile. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott ich habe lhre E-Mail vom 28. Juli 2016 …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. August 2016
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkamt-eingang.pdf
674,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott ich habe lhre E-Mail vom 28. Juli 2016 erhalten. Sie beantragen darin nach dem lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) die Zusendung von Unterlagen. Sie beantragen: ,Samtliche Kommunikatian, Vermerke, Zusammenfassungen und Protakalle des BMF zur EU-Code af Conduct-Gruppe zu Business Taxatian van Januar 2010 bis heute. Dies bezieht sich zum einen auf Dakumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an den Gesprachen der Gruppe teilgenammen haben; und zum anderen auf lnforms-tionen, die die Absprachen von Google lnc. und Amazon.com lnc. mit den EU- Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) in Bezug auf Steuern betreffen." Mit Teilschwarzungen van Oakumenten wegen moglicher nachteiliger Auswirkungen a uf internatianale Beziehungen oder moglicher Betriebs- ader Geschaftsgeheimnisse erklaren Sie sich ausdrücklich einverstanden. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, lhre Anfrage schnellstmoglich zu beantworten . Grundsatzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung langer dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich personliche Daten in den Unterlagen befinden. Zu lhrer lnformation mochte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung lhrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen konnen . Einfache Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden ge bührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine langere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, konnen Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden . Einzelheiten regelt hier die lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) , die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen konnen. Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen