IFG: EU-Gruppe zu Code of Conduct (Business Taxation)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Kommunikation, Vermerke, Zusammenfassungen und Protokolle, die dem Bundestag zur EU-Code of Conduct-Gruppe zu Business Taxation von Januar 2010 bis heute vorliegen. Dies bezieht sich zum einen auf Dokumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an den Gesprächen der Gruppe teilgenommen haben; und zum anderen auf Informationen, die die Absprachen von Google Inc. und Amazon.com Inc. mit den EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) in Bezug auf Steuern betreffen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. August 2016
  • Frist
    30. September 2016
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Kommunikation…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG: EU-Gruppe zu Code of Conduct (Business Taxation) [#17719]
Datum
28. August 2016 16:17
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Kommunikation, Vermerke, Zusammenfassungen und Protokolle, die dem Bundestag zur EU-Code of Conduct-Gruppe zu Business Taxation von Januar 2010 bis heute vorliegen. Dies bezieht sich zum einen auf Dokumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an den Gesprächen der Gruppe teilgenommen haben; und zum anderen auf Informationen, die die Absprachen von Google Inc. und Amazon.com Inc. mit den EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) in Bezug auf Steuern betreffen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [Eingangsbestätigung]
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
31. August 2016
Status
Warte auf Antwort
[Eingangsbestätigung]
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 28. August 20…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
687,4 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 28. August 2016 baten Sie um Übersendung „sämtlicher Kommunikation, Vermerke, Zusammenfassungen und Protokolle, die dem Bundestag zur EU-Code of Conduct- Group zu Business Taxation von Januar 2010 bis heute vorliegen“. Dabei beziehen Sie sich insbesondere auf „Dokumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an Gesprächen der Gruppe teilgenommen haben“ und „Informationen, die die Absprachen von Google Inc. und Amazon.com Inc. mit den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Steuern betreffen“. Die Prüfung Ihres Antrags konnte noch nicht abgeschlossen werden. Sobald wie möglich, werde ich auf Ihre Angelegenheit zurückkommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vam 28. August 20…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. November 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1021,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vam 28. August 2016 hatten Sie um Überse1idung ,samtlicher Kammunikatian, Vermerke, Zusammenfassungen und Pratakalle, die dem Bundestag zur EUCade af Canduct-Graup zu Business Taxatian van Januar 2010 bis heute varliegen" gebeten. Dabei bezagen Sie sich insbesandere auf ,Dakumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an Gespriichen der Gruppe teilgenammen haben" und ,Infarmatianen, die die Absprachen van Gaagle Inc. und Amazan.cam Inc. mit den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Steuern betreffen". Ihr Antrag befindet sich derzeit in der abschliel3enden Bearbeitung, eine Entscheidung über Ihren Antrag erfalgt ist in Kürze beabsichtigt. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG [nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vam 28. …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IFG
Datum
14. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vam 28. August 2016 baten Sie um Übersendung samtlicher Kammunikatian, Vermerke, Zusammenfassungen und Pratakalle, die dem Bundestag zur EU-Code af ConductGroup zu Business Taxation van Januar 2010 bis heute varliegen. Dabei beziehen Sie sich insbesandere a uf Dakumente im Zusammenhang mit deutschen Gesandten, die an Gesprachen der Gruppe teilgenammen haben, und Infarmatianen, die die Absprachen van Goagle Inc. und Amazan.com Inc. mit den EU-Mitgliedstaaten in Bezug a uf Steuern betreffen". Ihrem Antrag kann auf der Grundlage des IFG nicht entsprochen werden. Begründung: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe van amtlichen Infarmatianen verpflichtet, saweit er éiffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG varliegen. Der Herausgabe der van Ihnen gewünschten Dakumente und Unterlagen steht bereits § 3 Nr. 4 IFG entgegen. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht ein Anspruch auf Infarmatianszugang nicht, wenn die Infarmation einer.durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und arganisatorischen Schutz van Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung VSA) geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Verschlusssachen sind im offentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstande oder Erkenntnisse (vgl. Schoch, IFG-Kommentar, § 3 Rn. 140). Die jeweilige Einstufung orientiert sich an ihrer Schutzbedürftigkeit. Alle Einstufungsgrade der VSA begründen eine Sperre des Informationszugangs. Die van Ihnen gewünschten Unterrichtungsdokumente bezüglich der Ratsarbeitsgruppe Code of Conduct sind van der Bundesregierung gemiiB der VSA als ,VS- Nur für den Dienstgebrauch" fVS - NfD) eingestuft. Die gewünschten Dokumente der Kommission sind als ,Restreint" eingestuft, welches der Einstufung VSNfD entspricht. Neben einer formalen Einstufung als Verschlusssache kommt es auch auf das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen an. Nach der Rechtsprechung unterliegt eine als Verschlusssache eingestufte Information nur dann nicht dem Anspruch auf Informationszugang, wenn die materiellen Gründe für eine solche Einstufung tatsiichlich vorliegen (vgl. u.a. BVerwG NVwZ 2010, 326 ff.). Die materiellen Voraussetzungen für eine Einstufung als Verschlusssache ergeben sich aus § 3 Nr. 4 VSA i. V. m§ 4 Abs. 2 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren van Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG). Danach ist eine Information als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad ,VS - NfD" einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Lander nachteilig sein kann. Die in Frage stehenden Dokumente geben Inhalte wieder bzw. nehmen auf Inhalte Bezug, die nach EU-Recht als ,Restreint" eingestuft wurden. Diese dürfen Personen, die zum Zugang zu diesen Dokumenten nicht ermachtigt sind, nicht zuganglich gemacht werden (Anlage zu Ratsdok. 11336/11 vom 9. Juni 2011: Behandlung van ratsinternen Dokumenten: Leitlinien für die Behandlung van ratsinternen Dokumenten Ziffer III. 7 und IV.14). Der Geheimhaltungsgrad Restreint entspricht dem für Deutschland geltenden Geheimhaltungsgrad ,VS- Nur für den Dienstgebrauch" (Anlage B des Beschlusses des Rates 2013/488/EU, Anhang 1 des Beschlusses 2015/444). Die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (GSO) erfasst ihrem Anwendungsbereich entsprechend samtliche Verschlusssachen, die innerhalb des Bundestages entstehen oder dem Bundestag, seinen Ausschüssen oder Mitgliedern des Bundestages zugeleitet werden, vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 GSO. Als dem Bundestag zugeleitete Dokumente sind die in Frage stehenden Dokumente nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GSO Verschlusssachen des Deutschen Bundestages. Ferner hat sich der Deutsche Bundestag im Hinblick auf die dem Bundestag durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten EU-Dokumente im Gesetz über die Zusammenarbeit van Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europaischen Union (EUZBBG) verpflichtet, die Sicherheitseinstufung der Organe der Europaischen Union über eine besondere Vertraulichkeit zu beachten, § 10 Abs. 2 EUZBBG. Weiterhin hat sich der Bundestag verpflichtet, dem besonderen Schutzbedürfnis laufender vertraulicher Verhandlungen durch eine vertrauliche Behandlung entsprechender Dokumente und Unterrichtungen Rechnung zu tragen, vgl. § 10 Abs. 3 EUZBBG. Eine Missachtung dieser Vorschriften durch die Herausgabe vertraulicher Dokumente an Unbefugte ware für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europaischen Union nachteilig. Eine Herausgabe der eingestuften Arbeit kommt somit schon gemäß § 3 Nr. 4 IFG nicht in Betracht. [Rechtsbehelfsbelehrung]