IFG: Export von Pestiziden

sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Export von jeglichen Pestiziden seit 2019

Auflistung jeglicher Pestizide, die 2020 und 2021 in Deutschland zugelassen worden sind. Ebenso eine Aufschlüsselung jener Länder, wo der Export deutscher Hersteller genehmigt worden ist. Sowie wämtlicher Interner Schriftverkehr dazu.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informa…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
IFG: Export von Pestiziden [#235957]
Datum
20. Dezember 2021 13:59
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Export von jeglichen Pestiziden seit 2019 Auflistung jeglicher Pestizide, die 2020 und 2021 in Deutschland zugelassen worden sind. Ebenso eine Aufschlüsselung jener Länder, wo der Export deutscher Hersteller genehmigt worden ist. Sowie wämtlicher Interner Schriftverkehr dazu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235957/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihr Antrag vom 20.12.2021 auf Zugang …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21
Datum
22. Dezember 2021 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihr Antrag vom 20.12.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG (bzw. UIG/VIG), ist im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-1066/21 geführt. Er liegt der Unterzeichnerin zur Bearbeitung vor. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe Kosten anfallen würden, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Falls mit Gebühren zu rechnen ist, werden Sie zuvor angehört. Aufgrund der Feiertage und der urlaubsbedingten Abwesenheiten, möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass es möglich ist, dass die Bearbeitungszeit länger als üblich sein kann, da interne Abstimmungen erforderlich sind. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nac…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
26. Januar 2022 09:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dennoch würde ich Sie bitten, da die gesetzlich festgelegte Frist abgelaufen ist, mir den Status meiner Anfrage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235957/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 20.12.2…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
27. Januar 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 20.12.2021 baten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen unter anderem unter Verweis auf das IFG (§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG). Ihre Anfrage lautet: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Export von jeglichen Pestiziden seit 2019. Auflistung jeglicher Pestizide, die 2020 und 2021 in Deutschland zugelassen worden sind. Ebenso eine Aufschlüsselung jener Länder, wo der Export deutscher Hersteller genehmigt worden ist. Sowie sämtlicher Interner Schriftverkehr dazu.“ Ich möchte Ihnen mitteilen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Zulassung von Pestiziden nicht zuständig ist. Insoweit verfügt das BAFA nicht über eine Liste der in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 zugelassenen Pestizide. Zuständig ist vielmehr das Umweltbundesamt. In folgende Länder wurde in den Jahren 2020 und 2021 der Export von Pestiziden genehmigt: • Kenia • Volksrepublik China • Peru • Mexiko Die Bearbeitung Ihres Antrags ergeht bis hierhin gebühren- und auslagenfrei. Zur weiteren Bearbeitung ihres Antrags hinsichtlich der Herausgabe sämtlicher Dokumente zu konkreten Antragsverfahren, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG durchzuführen wäre. Die Auskunft wäre daher, aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes, für Sie gebührenpflichtig. Die konkrete Gebührenhöhe wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes berechnet. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Antragsteller ein Recht darauf haben, dass ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden. Die weitere Prüfung umfasst daher auch die Schwärzung gegebenenfalls herauszugebender Unterlagen. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag weiter betreiben wollen. Bis zu Ihrer Antwort wird die Bearbeitung des Antrages ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr << Anrede >> Ich halte weiterhin an d…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
27. Januar 2022 13:36
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich halte weiterhin an den Gebühren fest, jedoch bitte ich um eine Prüfung, ob eine Reduzierung der Gebühren nach § 2 IFGGebV möglich wäre, da das öffentliche Interesse hoch ist. Außerdem bitte ich um eine Aufschlüsselung, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Ebenso bin ich damit einverstanden, die Daten von Drittbeteiligten zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235957/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich möchte Ihnen mitte…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20.12.2021, Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
11. Februar 2022 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich möchte Ihnen mitteilen, dass zu Ihrer IFG-Anfrage vom 20.12.2021, Aktenzeichen Z13-IFso-1066/21, ein Bearbeiterwechsel notwendig ist. Sobald dieser erfolgt ist, erhalten Sie eine Zwischennachricht zu möglichen Gebühren und die Mitteilung, dass die Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Diese können einige Zeit in Anspruch nehmen, daher möchte ich Sie bitten zunächst von Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 Sehr geehrte Frau Delej…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21
Datum
5. April 2022 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG vom 20.12.2021, der mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Ihr Antrag wird hier unter dem Az. Z13-IFso-1066/21 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit dem BAFA an. Mit E-Mail vom 27.01.2022 teilten Sie mit, dass Sie "weiterhin an den Gebühren festhalten", jedoch bitten Sie zu prüfen, ob eine Gebührenreduzierung nach § 2 IFGGebV möglich wäre. Hinsichtlich der zu erhebenden Gebühren kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Zurverfügungstellung von Informationen nach dem IFG werden Gebühren erhoben, vgl. § 10 Abs. 1 S. 1 IFG. Es wurde Ihnen auch bereits mitgeteilt, dass die weitere Bearbeitung Ihres Antrags nicht mehr gebührenfrei ergehen wird, da es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft nach dem IFG handelt, vgl. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe ist der tatsächliche Verwaltungsaufwand. Berücksichtigungsfähig ist hierbei etwa der Aufwand für das Zusammenstellen der begehrten Informationen, die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG sowie die Prüfung von Ausschlussgründen der §§ 3 ff. IFG. Es ist zu erwarten, dass der aufgrund Ihres Antrags erzeugte Verwaltungsaufwand nach Stundensätzen bei etwa 1000 Euro liegen wird. Nach einer Reduzierung gem. § 2 IFGGebV wird voraussichtlich eine Gebühr von 200-250 Euro zu erheben sein. Eine weitergehende Reduzierung oder ein vollständiges Absehen von Gebühren ist nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten. Es wird daher nunmehr ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden unaufgefordert Nachricht erhalten, sobald das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr <…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
11. Mai 2022 18:39
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den Status meiner Anfrage informieren. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 235957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235957/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957] Sehr geeh…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
16. Mai 2022 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG kann ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG eingeleitet worden ist. Die Stellungnahmen der Dritten stehen hier jedoch noch aus, ebenso, wie eine entsprechende Auswertung der erwarteten Rückmeldungen. Ich muss Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Sie werden unaufgefordert Rückmeldung erhalten, sobald das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957] Guten Tag…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, Az. Z13-IFso-1066/21 [#235957]
Datum
21. Februar 2024 14:47
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG: Export von Pestiziden“ vom 20.12.2021 (#235957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 761 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.