IFG Gebührenbemessung

Antrag nach gem. § 1 Abs. 1 IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 14. September 2017 (OVG 12 B 11.16) verlangt, Bemessungskriterien aufzustellen. In Drucksache 19/11312 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat dargelegt, dass Ihr Ministerium entsprechende Kriterien erstellt hat.
Bitte senden Sie mir diese Übersicht zur.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach gem. § 1 Abs. 1 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vo…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
20. Juli 2019 12:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach gem. § 1 Abs. 1 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 14. September 2017 (OVG 12 B 11.16) verlangt, Bemessungskriterien aufzustellen. In Drucksache 19/11312 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat dargelegt, dass Ihr Ministerium entsprechende Kriterien erstellt hat. Bitte senden Sie mir diese Übersicht zur. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
30. Juli 2019 09:21
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Juli 2019 wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Da nach erster Prüfung Ausschlussgründe dem beantragten Informationszugang zumindest teilweise entgegenstehen, bitte zunächst um Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift, um einen entsprechenden, also insoweit belastenden IFG-Bescheid ordnungsgemäß Ihnen gegenüber bekanntgeben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse finden Sie immer in der Signatur. Allerdings wird die Post hier immer …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
30. Juli 2019 14:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse finden Sie immer in der Signatur. Allerdings wird die Post hier immer unzuverlässiger ... deshalb besser Email Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG Gebührenbemessung“ [#159207] [#159207]
Datum
30. Juli 2019 14:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159207 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bei diesem Dokument keine Ausschlussgründe erkennen kann. Offenbar versucht das BMJ hier weiterhin mit Intransparenz die Kostenschraube zu drehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159207.pdf Anfragenr: 159207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
30. Juli 2019 15:24
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in eine ladungsfähige Anschrift geht aus Ihrer E-Mail nicht hervor. Ich wiederhole hiermit meine Bitte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-726/002 II#0119 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »IFG Gebührenbemessung« [#159207] # 25-726/002 II#0119
Datum
5. August 2019 14:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
481,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-726/002 II#0119 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15920…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
5. August 2019 22:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Email: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Gebührenbemessung“ vom 20.07.2019 (#159207) …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
31. August 2019 07:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Gebührenbemessung“ vom 20.07.2019 (#159207) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Justiz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. August 2019 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 31. August 2019 - IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
2. September 2019 09:40
Status
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 636/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Juli 2019 wurde am 8. August 2019 an die von Ihnen mit E-Mail vom 5. August 2019 angegebene Anschrift (Antragsteller/in Antragsteller/in, Thira 847 00, Griechenland) versandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin etwas überrascht. Ich habe Ihnen mehrfach deutlich gemacht, dass die Post hi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 31. August 2019 - IFG Gebührenbemessung [#159207]
Datum
2. September 2019 22:36
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin etwas überrascht. Ich habe Ihnen mehrfach deutlich gemacht, dass die Post hier nicht zuverlässig ist. Wieso wollen Sie dies in den Berliner Amtsstuben nicht kapieren, dass die Welt nicht nachd eutschen Beamtenvorstellungen funktioniert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-726/002 II#0119 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG Gebührenbemessung“ [#159207] [#159207]
Datum
4. September 2019 10:46
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-726/002 II#0119 Sehr geehrteAntragsteller/in das BMJV hat mich darüber informiert, dass die von Ihnen erbetene Obersicht über die Bemessungskriterien dort nicht vorhanden ist. Zu Ihrem Informationsbegehren seien amtliche Informationen in Form von Schriftsätzen an das Verwaltungsgericht Berlin vorhanden, in denen die BMJV-Praxis der Gebührenfestsetzung dargestellt werde. Es bestehe gemäß § 3 Nummer 1 Buchstabe g IFG derzeit jedoch kein Anspruch auf Zugang. Den entsprechenden Bescheid hat das BMJV an die von Ihnen angegebene Adresse übermittelt. Dies ist auch nicht zu beanstanden, da es sich um einen ablehnenden Bescheid handelt. Ich gehe somit davon aus, dass sich Ihre Eingabe derzeit erledigt hat. Sollten Sie nach Kenntnisnahme des Bescheids weitere Fragen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen