IFG: Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen zu Hardware-Nachrüstungen

- Das im Spiegel-Artikel (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/abgasskandal-gutachten-fordert-hardware-nachruestungen-bei-dieselautos-a-1188732.html) erwähnte Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselautos zu

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das im Spiegel…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
IFG: Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen zu Hardware-Nachrüstungen [#26213]
Datum
20. Januar 2018 19:40
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das im Spiegel-Artikel (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/abgasskandal-gutachten-fordert-hardware-nachruestungen-bei-dieselautos-a-1188732.html) erwähnte Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselautos zu
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen Sehr geehrte** *******, zu Ihrer Anfrage nach der Überse…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen
Datum
2. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
218,7 KB
Sehr geehrte** *******, zu Ihrer Anfrage nach der Übersendung eines Gutachtens, wie es in den von Ihnen zitierten Artikel bei Spiegel-Online erwähnt wurde (Gutachten zur Abgasnachbehandlung bei Dieselautos teilen wir Ihnen hiermit mit, dass eine fachliche Erörterung der Studie von Herrn Professor Dr.-lng. Wachtmeister noch nicht erfolgt ist. Eine Veröffentlichung muss im Gesamtzusammenhang mit weiteren Gutachten erfolgen. Ein Termin ist noch nicht festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen [#26213] Aktenzeichen: K 14 - MB 9056 Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zu Hardware-Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen [#26213]
Datum
9. Februar 2018 22:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: K 14 - MB 9056 Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 2. Februar teilen Sie mit, dass eine Übersendung des Gutachtens aktuell nicht möglich wäre, da eine fachlicher Erörterung fehle und die Veröffentlichung im Gesamtzusammenhang mit weiteren Gutachten erfolgen müsse. Ich bitte Sie hiermit um eine Begründung, warum diese Umstände eine Zusendung des Dokumentes nicht ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>