IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock

Dokumente und Daten, welche zur Beantwortung nachfolgender Fragen sinnvoll sind:

1) Welche Informationen werden während der Internetnutzung in den Studierendenwohnheimen des Studentenwerk Rostock durch die Netzwerkverwaltung beziehungsweise von Ihr beauftragten Unternehmen aufgezeichnet?

2) Über welchen Zeitraum werden Nutzungsdaten gespeichert?

3) Wie werden die Nutzungsdaten vor unberechtigten Zugriffen geschützt?

3) Durch welche Maßnahmen des Studentenwerks wird der Datenschutz sichergestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2014
  • Frist
    3. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente…
An Studierendenwerk Rostock-Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock [#8108]
Datum
1. Dezember 2014 13:07
An
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Daten, welche zur Beantwortung nachfolgender Fragen sinnvoll sind: 1) Welche Informationen werden während der Internetnutzung in den Studierendenwohnheimen des Studentenwerk Rostock durch die Netzwerkverwaltung beziehungsweise von Ihr beauftragten Unternehmen aufgezeichnet? 2) Über welchen Zeitraum werden Nutzungsdaten gespeichert? 3) Wie werden die Nutzungsdaten vor unberechtigten Zugriffen geschützt? 3) Durch welche Maßnahmen des Studentenwerks wird der Datenschutz sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 1.12.2014 teilen wir Ihnen mit, dass das Studenten…
Von
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Betreff
IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock
Datum
10. Dezember 2014 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 1.12.2014 teilen wir Ihnen mit, dass das Studentenwerk Rostock kein Netzbetreiber in den Wohnheimen der Studierenden ist. Die Studierenden nutzen das Deutsche Forschungsnetz über die Rechenzentren der jeweiligen Hochschulen. Wir leiten Ihre Anfrage an die entsprechenden Datenschutzbeauftragten der Hochschule Wismar und der Universität Rostock weiter, können aber nicht bestätigen, ob dies der zuständige Ansprechpartner ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich freue mich über die schnelle Antwort und die Weiterleitung an die hoffent…
An Studierendenwerk Rostock-Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock [#8108]
Datum
10. Dezember 2014 17:25
An
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich freue mich über die schnelle Antwort und die Weiterleitung an die hoffentlich zuständigen Stellen. Ich bitte Sie Ihre Angabe, dass das Studentenwerk kein Netzbetreiber ist unter folgenden Gesichtspunkten zu präzisieren. 1. Ist die in den Studierendenwohnheim verbaute Netzwerktechnik (Anschlüsse, Kabel, Switches,...) Eigentum des Studentenwerks? 2. Falls Sie die erste Frage verneinen können, wer ist Eigentümer dieser Hardware? 3. Falls ja, können Sie ausschließen, dass das Studentenwerk oder in seinem Auftrag handelnde juristische Personen Nutzerdaten aufzeichnen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Sehr geehrtAntragsteller/in die Hardwarekomponenten in den Wohnheimen gehören dem Studentenwerk. Die von uns beau…
Von
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Betreff
WG: IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock [#8108]
Datum
19. Dezember 2014 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Hardwarekomponenten in den Wohnheimen gehören dem Studentenwerk. Die von uns beauftragte Firma VARNObit zur Pflege der Hardwarekomponenten teilt mit, dass sie ihrerseits keine Nutzerdaten auf den zentralen VPN-Konzentratoren aufzeichnet. Die Datenschutzbeauftragte der Hochschule Wismar teilt mit, dass das Rechenzentrum keine Datenerhebung (Logging) des Internetverkehrs der Wohnheime durchführt.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Enttäuschung stelle ich fest, dass Ihr Schreiben meine Frage nur unzureic…
An Studierendenwerk Rostock-Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock [#8108]
Datum
23. Dezember 2014 17:37
An
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Enttäuschung stelle ich fest, dass Ihr Schreiben meine Frage nur unzureichend beantwortet. So heißt es in Ihrem Schreiben, dass VARNObit selbst keine Nutzerdaten auf den zentralen VPN-Konzentratoren aufzeichnet. Diese Formulierung lässt offen, ob eine andere juristische Person Nutzerdaten aufzeichnet oder ob VARNObit an anderer Stelle im Netzwerk eine derartige Speicherung vornimmt. Ich bitte Sie zu den von mir aufgezählten weiteren Möglichkeiten der Nutzerdatenspeicherung Stellung zu nehmen. Sie haben angegeben, dass der Netzwerkverkehr von den Rechenzentren ins Deutsche Forschungsnetz (DFN) eingeleitet wird. Laut www.dfn.de besitzt das DFN Austauschpunkte mit dem "allgemeinen" Internet. Ich bitte Sie mir Auskunft zu erteilen, ob die Nutzerdaten aus den Studierendenwohnheimen auf Ihren Weg ins Internet gespeichert/geloggt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rost…
An Studierendenwerk Rostock-Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock [#8108]
Datum
9. Januar 2015 19:14
An
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "IFG Internetverwaltung Studentenwerk Rostock" vom 01.12.2014 (#8108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Internetverwaltung Studentenwerk Rostock Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 23.12…
Von
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Betreff
Internetverwaltung Studentenwerk Rostock
Datum
12. Januar 2015 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 23.12.2014 und 09.01.2015. Aufgrund unserer Betriebsferien vom 22.12.14 - 04.01.15 war es uns leider nicht möglich, Ihnen rechtzeitig eine Antwort zukommen zu lassen. Wie bereits mit der Antwort von Frau Tröbner vom 10.12.2014 mitgeteilt, kann das Studentenwerk Rostock Ihre Fragen nicht beantworten. Zuständigkeitshalber haben wir Ihre Anfrage an die Universität Rostock und die Hochschule Wismar als Netzwerkbetreiber weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Studierendenwerk Rostock-Wismar
Internetverwaltung Sehr geehrter Herr, grundsätzlich speichern wir keine zusätzlichen Daten von Nutzern bei de…
Von
Studierendenwerk Rostock-Wismar
Via
Briefpost
Betreff
Internetverwaltung
Datum
26. Januar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr, grundsätzlich speichern wir keine zusätzlichen Daten von Nutzern bei der Internetnutzung. Es kann höchstens vorkommen, dass wir im Zuge von Ermittlungen von Strafbehörden eine richterliche Verfügung erhalten, die Verbindungsdaten länger als 7 Tage aufzubewahren. So etwas gab es schon einmal – dann arbeiten wir aber mit unserem Datenschutzbeauftragten zusammen. Leider konnte ich nicht früher antworten, da ich erst heute wieder im Büro bin. Mit freundlichen Grüßen