IFG - Kommunikation mit PIN AG

Jegliche Kommunikation mit der PIN AG im Zusammenhang mit den Wahlen am 26. September 2021 im Land Berlin.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG - Kommunikation mit PIN AG [#231563]
Datum
23. Oktober 2021 01:38
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation mit der PIN AG im Zusammenhang mit den Wahlen am 26. September 2021 im Land Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeswahlleiterin Berlin
Sehr Antragsteller/in Vertragspartner der PIN AG ist das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) und nicht die Landesw…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: IFG - Kommunikation mit PIN AG [#231563]
Datum
26. Oktober 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Vertragspartner der PIN AG ist das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) und nicht die Landeswahlleitung. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das LVwA weiterleite? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis. Ja, ich bin mit der Weiterleitung einverstanden. Mit f…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Kommunikation mit PIN AG [#231563]
Datum
26. Oktober 2021 12:10
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Hinweis. Ja, ich bin mit der Weiterleitung einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231563/
Landeswahlleiterin Berlin
Sehr Antragsteller/in das Landesverwaltungsamt, als Vertragspartner der PIN AG, hat mir mitgeteilt, dass sie bez…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
WG: IFG - Kommunikation mit PIN AG [#231563]
Datum
11. November 2021 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Landesverwaltungsamt, als Vertragspartner der PIN AG, hat mir mitgeteilt, dass sie bezüglich der Wahlen 2021 nicht mit der PIN AG kommuniziert haben und mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Anbei sende ich Ihnen das Dokument "Hinweise zum Postversand" in dem die Einzelheiten der Vereinbarungen mit der PIN AG zum Versand der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen geregelt sind. Darüber hinaus liegen hier etwa 100 bis 200 E-Mails, die zwischen der PIN AG und der Landeswahlleitung anlässlich der Wahlen 2021 ausgetauscht wurden, vor, bei denen es i.d.R. um die Klärung von nicht zugestellten Sendungen einzelner Wahlberechtigter geht. Da die E-Mails geheimhaltungsbedürfte Aktenteile (z.B. personenbezogene Daten von Wahlberechtigten) enthalten, können Sie nur nach Sichtung und entsprechender Unkenntlichmachung der betroffenen Stellen Einsicht nehmen. Für den Aufwand der Sichtung und Unkenntlichmachung der betroffenen Stellen entsteht ein Verwaltungsaufwand von etwa 4 Personenstunden und Kosten in Höhe von 281,64 €. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf der Grundlage der Kostenabschätzung an Ihrem Antrag festhalten. Ich fertige Ihnen dann im nächsten Schritt einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort. Aufgrund der Kosten sehe ich von einer weiteren Bearbeitung…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG - Kommunikation mit PIN AG [#231563]
Datum
13. November 2021 15:46
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort. Aufgrund der Kosten sehe ich von einer weiteren Bearbeitung der Anfrage ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231563/