IFG Kosten für Verfassungsschutz in MV

eine vollständige Auflistung von Dokumenten die sich auf den finanziellen und personellen Aufwand der Landesbehörde für Verfassungsschutz in Mecklenburg Vorpommern in den Jahren 2013 und 2012 beziehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2014
  • Frist
    11. März 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine voll…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Kosten für Verfassungsschutz in MV [#5675]
Datum
7. Februar 2014 17:17
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine vollständige Auflistung von Dokumenten die sich auf den finanziellen und personellen Aufwand der Landesbehörde für Verfassungsschutz in Mecklenburg Vorpommern in den Jahren 2013 und 2012 beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fwd: Antragsteller/in; IFG-Antrag / Antragsteller/in / Kosten für Verfassungsschutz in M-V -------- Original-Na…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Fwd: Antragsteller/in; IFG-Antrag / Antragsteller/in / Kosten für Verfassungsschutz in M-V
Datum
13. Februar 2014 14:16
Status
Warte auf Antwort
139,0 KB
geschwärzt
144,1 KB
-------- Original-Nachricht -------- Betreff: <<E-Mail-Adresse>> IFG-Antrag / Antragsteller/in / Kosten für Verfassungsschutz in M-V Datum: Thu, 13 Feb 2014 14:10:24 +0100 Von: IM Mecklenburg-Vorpommern An: IM Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
IFG: Kosten für Verfassungsschutz in M-V
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
IFG: Kosten für Verfassungsschutz in M-V
Datum
15. April 2014
Status
Warte auf Antwort
1,8 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Mecklenburg-Vorp…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "IFG Kosten für Verfassungsschutz in MV" [#5675]
Datum
22. April 2014 18:22
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG Mecklenburg-Vorpommern. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5675 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil es neben den als VS-vertraulich eingestuften Dokumenten sicherlich auch Dokumente zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfassungsschutzes dem Ministerium vorliegen, welche diese Schutzwürdigkeit nicht erfüllen. Beispielsweise wird öffentlich angegeben unter http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/Verfassungsschutz_in_MV/Daten_und_Fakten_fuer_MV/index.jsp , dass der Personenaufwand 85 Sollstellen und der Finanzaufwand 1,2 Mio. € beziffert. Da ich die angegebenen Kosten als sehr gering einschätze, habe ich Interesse die Berechnungsgrundlage hierfür einzusehen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Petition zur Anfrage "Kosten für Verfassungsschutz in M-V" -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Petition zur Anfrage "Kosten für Verfassungsschutz in M-V"
Datum
2. Juli 2014 08:56
Status
Warte auf Antwort
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Unser Aktenzeichen: 5.8.1.016/076/2014-05061 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für Ihre Anfrage vom 22. April 2014 danke ich Ihnen und entschuldige mich gleichzeitig für meine verspätete Reaktion hierauf. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an die hiesige Landesbehörde für Verfassungsschutz mit der Bitte um Stellungnahme gewandt. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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