IFG: Liste aller Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln etc.

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines privaten Projektes benötige ich eine Liste aller Varianten und ggf. Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln nach früherem und derzeitigem Recht.

Soweit ich informiert bin, nutzen die Programme "LaDiVA - Ausländerwesen" der Firma ekom21 bzw. ADVIS der Firma Kommunix diese Informationen um eine lückenlose Darstellung der Aufenthaltshistorie eines Ausländers darstellen zu können.

Da das BVA das AZR führt und die Beamten des AZR die Vorgaben für die Fachverfahren ausarbeiten, erhoffe ich mir, dass Sie diese Information bereithalten und mir zusenden können.

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2014
  • Frist
    13. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines privaten Projektes benötige ich eine…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
IFG: Liste aller Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln etc. [#6413]
Datum
12. Mai 2014 23:32
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines privaten Projektes benötige ich eine Liste aller Varianten und ggf. Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln nach früherem und derzeitigem Recht. Soweit ich informiert bin, nutzen die Programme "LaDiVA - Ausländerwesen" der Firma ekom21 bzw. ADVIS der Firma Kommunix diese Informationen um eine lückenlose Darstellung der Aufenthaltshistorie eines Ausländers darstellen zu können. Da das BVA das AZR führt und die Beamten des AZR die Vorgaben für die Fachverfahren ausarbeiten, erhoffe ich mir, dass Sie diese Information bereithalten und mir zusenden können. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesverwaltungsamt
Liste aller Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln etc. [#6413] Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihrer Anfrage v…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Liste aller Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln etc. [#6413]
Datum
5. Juni 2014 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
252,4 KB
Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihrer Anfrage vom 12.05.2014 per E-Mail bezüglich der Vorlage einer Liste aller Varianten und gegebenenfalls Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes an das Bundesverwaltungsamt, die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Beantwortung weitergeleitet wurde, nehme ich wie folgt Stellung: Die Liste aller Varianten und Merkmalsausprägungen von Aufenthaltstiteln nach früherem und derzeitigem Recht ist in der jeweils gültigen Anlage der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) zu entnehmen. Die Daten, welche im Ausländerzentralregister gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus der Spalte A der Abschnitte I und II der Anlage der AZRG-DV. Die aktuelle Version der AZRG-DV sende ich Ihnen als Anlage anbei. Sie können auf sie unter anderem auch über http://www.gesetze-im-internet.de/index.html zugreifen. Über www.buzer.de erhalten Sie die Quellenhinweise zu den früheren Fassungen der Verordnung. Die entsprechenden Bundesgesetzblätter sind über www.bgbl.de einzusehen. Mit freundlichen Grüßen