IFG NRW: Aktenführungsrichtlinie sowie Aktenzeichenvergaberichtlinie der Bezirksregierung Köln generell und für die Bearbeitung von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden (v. a. Schulabteilung, Dienstaufsicht, Kommunalaufsicht)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu meinen von Ihnen binnen gesetzlicher Frist reaktionslos ignorierten Informationsantrag unter der Anfragenummer 30885 (derzeit aufgrund Ihrer Missachtung der gesetzlichen Fristen geprüft von der LDI NRW unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.16-6009/18,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-zu-richtliniendienstanweisungenhandreichungen-u-a-zum-umgang-mit-dienst-sowie-fachaufsichtsbeschwerden-im-einzugsbereich-der-bezirksregierung-koln/) stelle ich hilfsweise zur besseren Übersicht einen separaten Informationsantrag zu einem der Anfragepunkte aus 30885.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenführungsrichtlinie sowie, falls vorhanden, eine Aktenzeichenvergaberichtlinie generell und für die Bearbeitung von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden (v. a. Schulabteilung, Dienstaufsicht, Kommunalaufsicht) im Besonderen

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meinen von Ihnen bi…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
IFG NRW: Aktenführungsrichtlinie sowie Aktenzeichenvergaberichtlinie der Bezirksregierung Köln generell und für die Bearbeitung von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden (v. a. Schulabteilung, Dienstaufsicht, Kommunalaufsicht) [#32651]
Datum
6. August 2018 16:15
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meinen von Ihnen binnen gesetzlicher Frist reaktionslos ignorierten Informationsantrag unter der Anfragenummer 30885 (derzeit aufgrund Ihrer Missachtung der gesetzlichen Fristen geprüft von der LDI NRW unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.16-6009/18,https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-zu-richtliniendienstanweisungenhandreichungen-u-a-zum-umgang-mit-dienst-sowie-fachaufsichtsbeschwerden-im-einzugsbereich-der-bezirksregierung-koln/) stelle ich hilfsweise zur besseren Übersicht einen separaten Informationsantrag zu einem der Anfragepunkte aus 30885. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenführungsrichtlinie sowie, falls vorhanden, eine Aktenzeichenvergaberichtlinie generell und für die Bearbeitung von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden (v. a. Schulabteilung, Dienstaufsicht, Kommunalaufsicht) im Besonderen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Zufall
Re: IFG NRW:Aktenführungsrichtlinie uAktenzeichenvergaberichtlinie der Bezirksregierung Köln generell und für die …
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Von
Rainer Zufall
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Re: IFG NRW:Aktenführungsrichtlinie uAktenzeichenvergaberichtlinie der Bezirksregierung Köln generell und für die Bearbeitung von Dienst- u Fachaufsichtsbeschwerden (v. a. Schulabteilung, Dienstaufsicht, Kommunalaufsicht) [#32651]
Datum
6. August 2018 16:19
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verzeihen Sie die Doppelung. Ich habe daher die soeben gezogene Anfrage zurückgezogen. Die inhaltsgleiche Anfrage läuft unter #32517 seit dem 31.7.18. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>