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IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir unverzüglich Folgendes zu:

Bauskizze (Raumverteilung, Raumgröße, ggf. Möbelverteilung) für das Schulgebäude der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl, insbesondere die Aufteilung der Räume im Erdgeschoss und vor dem Treppenhaus, die keine Klassenräume sind, sondern Besprechungsräume o. Ä.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unverzüglic…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
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Betreff
IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
2. September 2018 12:16
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unverzüglich Folgendes zu: Bauskizze (Raumverteilung, Raumgröße, ggf. Möbelverteilung) für das Schulgebäude der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl, insbesondere die Aufteilung der Räume im Erdgeschoss und vor dem Treppenhaus, die keine Klassenräume sind, sondern Besprechungsräume o. Ä. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
2. September 2018 12:54
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Verzeihung, im Betreff der Email ist im Wort Bauskizze zufällig ein "m" zu viel gewesen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in bei den Schulgebäuden handelt es sich um äußere Schulangelegenheiten, die nicht der S…
Von
Schulamt für die Stadt Köln
Betreff
AW: IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
3. September 2018 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei den Schulgebäuden handelt es sich um äußere Schulangelegenheiten, die nicht der Schulaufsicht unterliegen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragen daher direkt an den Schulträger, der Eigentümer und Betreiber der Schulgebäude ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail im Auftrag der Oberbürgermeisterin. Bitte leiten Sie die…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
3. September 2018 16:40
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail im Auftrag der Oberbürgermeisterin. Bitte leiten Sie die Mail an das zuständige Amt, welches im Auftrag der Oberbürgermeisterin das Schulgebäude verwaltet, weiter. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, an welches Amt in Ihrer Behörde haben Sie die Informationsfreiheitsanfrage weiterg…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
5. September 2018 14:39
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, an welches Amt in Ihrer Behörde haben Sie die Informationsfreiheitsanfrage weitergeleitet? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Köln
Sehr geehrte/r <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage wurde an das zentrale E-Mailpostfach des Amtes für Sch…
Von
Schulamt für die Stadt Köln
Betreff
AW: IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
5. September 2018 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage wurde an das zentrale E-Mailpostfach des Amtes für Schulentwicklung der Stadt Köln weiteregeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#3…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl [#33212]
Datum
5. Oktober 2018 00:11
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage an die durch Oberbürgermeisterin vertretene Stadt Köln „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ vom 02.09.2018 (#33212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ [#33212] [#33212]
Datum
5. Oktober 2018 00:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33212 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Köln meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ […
An Schulamt für die Stadt Köln Details
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Betreff
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ [#33212] [#33212]
Datum
19. Oktober 2018 02:32
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ vom 02.09.2018 (#33212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ […
An Schulamt für die Stadt Köln Details
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Betreff
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ [#33212] [#33212]
Datum
12. November 2018 02:24
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ vom 02.09.2018 (#33212) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ […
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ [#33212] [#33212]
Datum
24. November 2018 15:39
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ vom 02.09.2018 (#33212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ […
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: „IFG NRW: Bau- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ [#33212] [#33212]
Datum
30. November 2018 14:43
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, arbeiten Sie nach dem IFG NRW? Meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG NRW: Baum- und Raumskizze des Schulgebäudes der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl“ vom 02.09.2018 (#33212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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209.2.3.2.9-8584/18 fragdenstaat.de 33212Oppermann, Antragsteller/in Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8584/18 Information…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-8584/18 fragdenstaat.de 33212Oppermann, Antragsteller/in
Datum
11. Dezember 2018 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.2.9-8584/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Schulamt der Stadt Köln auf Zugang zu einer Bauskizze für das Schulgebäude der GGS Garthestraße in Köln Riehl Ihre E-Mail vom 05.10.2018 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), da Ihnen die auskunftspflichtige Stelle bislang keine Antwort zu Ihrem Antrag erteilt haben soll. Ihr Antrag wurde pseudonym gestellt und Sie begehren die Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zu folgenden Informationen: "Bauskizze (Raumverteilung, Raumgröße, ggf. Möbelverteilung) für das Schulgebäude der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln-Riehl, insbesondere die Aufteilung der Räume im Erdgeschoss und vor dem Treppenhaus, die keine Klassenräume sind, sondern Besprechungsräume o. Ä." Sollte im vorliegenden Fall ein Informationszugang aufgrund es IFG NRW möglich sein, gehe ich jedoch davon aus, dass aufgrund der Art und des Umfangs der von Ihnen begehrten Informationen ein Zugang eine Kostenpflicht auslösen würde: Das Erstellen von Kopien von Bauskizzen ist in der Regel aufwändig. Zudem begehren Sie auch Zugang Informationen zur Möbelverteilung, was wiederum einen weiteren Aufwand auslösen könnte. Bei den vorgenannten Überlegungen ist noch anzumerken, dass unter Umständen der Zugang andere Verweigerungsgründe nach dem IFG NRW hemmen könnte. Ich werde daher Ihre Eingabe nicht gegenüber der Stadt Köln aufgreifen, auch wenn die auskunftspflichtige Stelle Ihnen bislang nicht geantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen
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